Außerordentliche Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr

Unsere Zahlstellen sind vom 25. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2025 ausnahmsweise geschlossen. Auch telefonisch sind wir in dieser Zeit nicht erreichbar.

Reichen Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Dezember ein

Haben Sie Unterlagen, die Sie bis Ende Dezember einreichen müssen? Reichen Sie sie bis zum 15. Dezember ein. Aufgrund unserer außerordentlichen Schließung können alle nach diesem Datum übermittelten Unterlagen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Akte führen.

Zahlungen gewährleistet

Obwohl unsere Zahlstellen für den Publikumsverkehr geschlossen sind, werden wir die Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes sicherstellen.

Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass die Zahlungen monatlich zwischen dem 30. und dem 10. des Folgemonats erfolgen.

Möchten Sie den Stand Ihrer Zahlung erfahren?

  • Besuchen Sie Meine HfA-Akte
  • Wählen Sie die Nummer 02/ 225 25 25 und geben Sie „Option 1“ ein.

Haben Sie Fragen zur Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes im Dezember? Kontaktieren Sie uns nach dem 10. Januar 2025.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schon jetzt schöne Feiertage.