Die Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit wird 100 % elektronisch ab dem 1. Januar 2025
Sind Sie zeitweilig arbeitslos? Ab dem 1. Januar 2025 sind Sie verpflichtet, Ihre Kontrollkarte online auszufüllen, da Kontrollkarten auf Papier nicht mehr akzeptiert werden.
Was sind die Vorteile der elektronischen Kontrollkarte (eC3.2)?
- Schnell und einfach: Tragen Sie Ihre Arbeitstage, Krankheitstage, Urlaubstage oder andere nicht entschädigungspflichtige Tage im Nu ein und übermitteln Sie Ihre Kontrollkarte mit wenigen Klicks.
- Schnellere Auszahlung: Ihr Arbeitslosengeld wird schneller berechnet und ausgezahlt.
- Zugriff rund um die Uhr: Ihre Kontrollkarte ist überall und jederzeit verfügbar.
- Geld sparen: Sie müssen nicht mehr für den Versand Ihrer Karte per Post bezahlen.
- Umweltschutz: Die Einführung der elektronischen Karte trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern.
Übergangszeit:
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 ist eine Übergangszeit vorgesehen. Sie können in den folgenden Fällen eine Ausnahme von der obligatorischen Verwendung der elektronischen Karte beantragen:
- Braucht Ihr Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte einzustellen? In diesem Fall kann er einen Antrag auf Verlängerung für alle Beschäftigten in seinem Unternehmen stellen.
- Sie verwenden die elektronische Kontrollkarte zum ersten Mal und haben Schwierigkeiten mit der Anwendung? Dann können Sie eine befristete Ausnahme beantragen. Informieren Sie jedoch Ihren Arbeitgeber darüber, dass er weiterhin das Verfahren der Kontrollkarte auf Papier einhalten muss.
Ausnahmen:
Sie arbeiten für eine beschützende Werkstätte, eine soziale Werkstätte oder ein angepasstes Unternehmen? Dann können Sie auf Wunsch weiterhin die Kontrollkarte auf Papier verwenden.
Wie verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte?
- Sie benötigen einen Computer, ein Smartphone oder ein Tablet mit Internetzugang.
- Besuchen Sie die Website der Sozialen Sicherheit oder laden Sie die App eC3.2 von Google Play oder aus dem App Store herunter.
- Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenlesegerät oder mit itsme an.
- Geben Sie alle Tage an, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten (Arbeit, Urlaub, Inaktivität ...).
- Überprüfen Sie, ob Ihre Angaben korrekt sind, und übermitteln Sie Ihre Karte eC3.2 am Monatsende.
Benötigen Sie Hilfe?
Einen vollständigen Leitfaden finden Sie unter www.socialsecurity.be im Abschnitt Bürger > Online-Dienste > Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte finden Sie auf der LfA-Seite. Sehen Sie sich auch das erläuternde Video auf der Website des LfA an.