Erinnerung: Denken Sie daran, Ihre bezahlten Urlaubstage aufzubrauchen.

Als Vollarbeitsloser haben Sie Anspruch auf 24 Tage (einschließlich Samstage) oder 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Diese Zahl umfasst auch die Urlaubstage, die Sie bereits während eines Arbeitszeitraums genommen haben.

Grundsätzlich erhalten Sie Arbeitslosengeld für die Urlaubstage, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit nehmen, außer für Urlaubstage, für die Sie bereits Urlaubsgeld erhalten haben. Diese Tage werden auf der Grundlage der Arbeitsleistungen berechnet, die Sie im vorangegangenen Jahr erbracht haben.

Wenn Sie nicht alle Ihre bezahlten Urlaubstage während des Jahres genommen haben, indem Sie ein „V“ auf Ihrer Kontrollkarte angegeben haben, werden diese automatisch von Ihren Beihilfen des Monats Dezember abgezogen. Denken Sie also daran, Ihren gesamten Urlaub bis zum Jahresende zu nehmen.

Weitere Informationen?

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