Erinnerung: Denken Sie daran, Ihre bezahlten Urlaubstage zu nutzen!
Wenn Sie voll arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr (einschließlich Samstage), d. h. 4 Wochen. Diese Zahl umfasst auch die Urlaubstage, die Sie bereits während eines eventuellen Arbeitszeitraums genommen haben.
Grundsätzlich erhalten Sie Arbeitslosengeld für die Urlaubstage, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit nehmen, außer für Urlaubstage, für die Sie bereits Urlaubsgeld erhalten haben. Die Berechnung der durch dieses Urlaubsgeld abgedeckten Tage erfolgt auf der Grundlage Ihrer Arbeitsleistung im Vorjahr.
Wenn Sie nicht alle Ihre bezahlten Urlaubstage während des Jahres genommen haben (indem Sie ein „V“ auf Ihrer Kontrollkarte angegeben haben), werden diese automatisch von Ihren Beihilfen des Monats Dezember abgezogen.
Denken Sie also daran, alle Ihre Urlaubstage vor Jahresende zu nehmen!
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