Erinnerung: Denken Sie daran, Ihre bezahlten Urlaubstage zu nutzen

Sind Sie voll arbeitslos? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr (einschließlich Samstage), d. h. 4 Wochen. Diese Zahl umfasst auch die Urlaubstage, die Sie bereits während eines Arbeitszeitraums genommen haben.

Grundsätzlich erhalten Sie Arbeitslosengeld für die Urlaubstage, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit nehmen, außer für Urlaubstage, für die Sie bereits Urlaubsgeld erhalten haben.

Haben Sie nicht alle Ihre bezahlten Urlaubstage (= durch ein Urlaubsgeld abgedeckt) während des Jahres genommen, indem Sie ein „V“ auf Ihrer Kontrollkarte angegeben haben? Dann werden diese automatisch von Ihren Beihilfen des Monats Dezember abgezogen.

Denken Sie also daran, alle Ihre Urlaubstage vor Jahresende zu nehmen.

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