Kontrollkarte für Vollarbeitslose. Ab jetzt, reichen Sie online und früher ein
Wann ist die Karte einzureichen?
Wegen der Coronakrise können Kontrollkarten für Vollarbeitslose C3A in Papierform bereits früher an die Zahlstelle übermittelt werden.
Konkret wird dies ab Mittwoch, den 25. März 2020 möglich sein. Die Auszahlung erfolgt ab dem 31. März 2020.
Bis Juni können alle Kontrollkarten für Vollarbeitslose ab dem fünften Tag vor Monatsende eingereicht werden.
Wie ist die Karte einzureichen?
- Lieber digital? Füllen Sie Ihre Kontrollkarte in der eC3-App aus und reichen Sie sie online ein: Lese Sie hier, wie Sie das schnell und einfach tun können.
- Sie können Ihre Kontrollkarte in Papierform auch per Post an Ihre Zahlstelle senden. In diesem Fall sind wir für die Verarbeitung jedoch auf die Lieferzeiten von bpost angewiesen.
Sie möchten mehr darüber erfahren?
Weitere Informationen über Ihren Unterstützungsantrag bei Vollarbeitslosigkeit finden Sie hier.
Weitere Informationen über unsere online-Dienstleistungen finden Sie unter Lieber digital?