Während der Coronavirus-Krise, können Sie Ihre Kontrollkarte früher einreichen und ab sofort auch per Scan oder Foto übermitteln.
Im Rahmen der Corona-Krise, können die Kontrollkarten bis Juni, bereits ab dem fünften Tag vor Monatsende eingereicht werden, d. h., ab dem 24. April, dem 25. Mai und dem 24. Juni. Weitere Informationen zu dieser Krisenmaßnahme finden Sie auf der Website der Sozialen Sicherheit.
Die Unterstützungsleistungen werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung, jeweils am Anfang des Folgemonats ausgezahlt, bedingt dass Ihr Antrag richtig ausgefüllt wurde.
Wie ist die Karte einzureichen?
- Ihre Kontrollkarte in Papierform können Sie uns ab sofort als Scan oder Foto über das neue Online-Formular übermitteln.
- Es ist auch möglich, sie per Post an Ihre Zahlstelle zu senden. In diesem Fall hängt unsere Bearbeitungszeit jedoch von den Lieferzeiten von bpost ab.
- Lieber digital? Füllen Sie Ihre Kontrollkarte in der eC3-App aus, und reichen Sie sie online ein: Lesen Sie hier, wie das schnell und einfach möglich ist
Sie möchten mehr darüber erfahren?
Weitere Informationen über den Vollzeitarbeitslosengeldantrag finden Sie hier.
Weitere Informationen über unsere Ferndienstleistungen finden Sie unter Lieber digital?