Vorübergehend arbeitslos: Reichen Sie Ihr C1-Formular ein
Waren Sie zwischen März 2020 und heute aufgrund von Corona vorübergehend arbeitslos? Und Sie haben noch kein C1-Formular eingereicht? Damit wir Sie ab Januar 2023 weiter bezahlen können, benötigen wir dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular.
Außerdem müssen Sie ab Januar 2023 auch jeden Monat Ihre Kontrollkarte C3.2A einreichen.
Wie reiche ich mein ausgefülltes und unterzeichnetes C1-Formular ein?
- Drucken Sie das Formular C1 aus oder fordern Sie ein Exemplar in Ihrem HfA-Büro an.
- Füllen Sie es aus. Um zu erfahren, wie Sie Ihr Formular richtig ausfüllen, lesen Sie das Infoblatt C1 des LfA aufmerksam durch.
- Fügen Sie die je nach Ihrer Situation erforderlichen Dokumente bei (alles ist auf dem Formular angegeben).
- Schicken Sie alles per Post an Ihr HfA-Büro.
Legen Sie Ihre Kontrollkarte C3.2A vor.
Ab Januar 2023 müssen Sie außerdem jeden Monat (für die Monate, die von vorübergehender Arbeitslosigkeit betroffen sind) das Original Ihrer Kontrollkarte C3.2A bei Ihrem HfA-Büro einreichen. Sie wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.