Aktiva Brüssel

Wenn Sie Anspruch auf Aktiva Brüssel haben, muss Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen weniger Lohn zahlen. Die HfA zahlt Ihnen den Restbetrag aus.

Sie arbeiten mindestens halbtags und haben einen unbefristeten Vertrag oder einen Vertrag mit einer Mindestdauer von 6 Monaten.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie wohnen in der Region Brüssel-Hauptstadt.
  • Sie sind arbeitslos.
  • Sie waren in den letzten 1,5 Jahren mindestens 312 Tage lang bei Actiris als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender gemeldet.
    Hinweis: In den folgenden Fällen dürfen Sie in den letzten 1,5 Jahren keine 312 Tage gemeldet gewesen sein:
    • Sie sind jünger als 30 Jahre und haben kein Zeugnis oder Diplom der Oberstufe des Sekundarunterrichts.
    • Sie sind älter als 57 Jahre.
    • Sie sind eingeschränkt arbeitsfähig.
    • Sie haben eine bestimmte Ausbildung oder ein Praktikum absolviert (siehe Infoblatt Actiris)

Wie beantragt man Aktiva?

  1. Beantragen Sie eine Bescheinigung „Activa“

    Beantragen Sie mit diesem Antragsformular eine Bescheinigung „Aktiva“.
    Senden Sie das Formular an Actiris.

  2. Übermitteln Sie uns folgende Unterlagen

    Sobald Sie anfangen zu arbeiten, übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:  

  3. Wir leiten Ihren Antrag an das LfA weiter

    Wir leiten Ihren Antrag an das LfA weiter. Dies muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Monat, in dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, geschehen. Hinweis: Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich!


    Ein Beispiel: Sie fangen am 12. März mit einer Halbtagsbeschäftigung an. Ihr Antrag muss spätestens Ende Juli beim LfA eingehen. Haben Sie die Arbeitszulage zu spät beantragt? Dann erhalten Sie diese erst ab dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr Antrag beim LfA eingegangen ist.

Müssen Sie Aktiva bei jedem Vertrag neu beantragen?

Jedes Mal, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, müssen Sie Aktiva beantragen.
Auch wenn Sie Ihren neuen Vertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen.