Als Arbeitsloser für eine LBA arbeiten (auch als Präventions- und Sicherheitsbeauftragter - PSA)

Hinweis: Diese Informationen gelten nur, wenn Sie im französischsprachigen Teil der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnen.

Wohnen Sie in Flandern? Wenden Sie sich an Ihren Wijkwerkwinkel oder an das VDAB.

Wohnen Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Wenden Sie sich an das ADG.

Sie sind vollarbeitslos und haben Anspruch auf Unterstützung

Sie sind unter 45 Jahre alt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für eine LBA zu arbeiten?

Sie haben eine Berufseingliederungsbeihilfe oder Arbeitslosengeld erhalten:

  • mindestens in den letzten 2 Jahren

oder

  • mindestens während 24 Monaten der 3 Jahre vor Ihrer Anmeldung bei der LBA

 

Sie sind 45 Jahre oder älter. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für eine LBA zu arbeiten?

Sie haben Arbeitslosengeld bezogen:

  • mindestens in den letzten 6 Jahren

oder

  • mindestens während 24 Monaten der 3 Jahre vor Ihrer Anmeldung bei der LBA

Sie möchten bei einer LBA in Brüssel oder im französischsprachigen Teil der wallonischen Region arbeiten. Was müssen Sie tun?

  • Melden Sie sich bei einem LBA-Amt an.
  • Wurden Sie angenommen? Ihr LBA- Amt wird Ihnen dann jeden Monat ein LBA-4-Leistungsformular aushändigen. Auf diesem Formular tragen Sie Ihre Leistungen pro Stunde ein. Lassen Sie das Formular von Ihrem Kunden unterschreiben. Ihr Kunde bezahlt Sie per Scheck.
  • Am Ende eines jeden Monats übermitteln Sie uns:
    • das ausgefüllte und unterschriebene Leistungsformular PWA-4
    • die Schecks
  • Wir zahlen Ihnen die Schecks aus.

Seit dem 1. September 2023 sind in Wallonien Schecks in elektronischem Format erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Sodexo-Website.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Wenden Sie sich an Ihr LBA- Amt. Sie erhalten Informationen:

  • bei Forem, wenn Sie im französischsprachigen Teil Walloniens wohnen
  • bei Actiris für Brüssel