Arbeitszulage Plan Impulsion

Plan Impulsion ist eine Beschäftigungsmaßnahme der Wallonischen Region. Das LfA und die HfA beteiligen sich nach wie vor an der Auszahlung der Arbeitszulage.

„Impulsion - 25 ans“

Sie erhalten die Arbeitszulage, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen im französischsprachigen Teil der Region Wallonien.
  • Sie sind unter 25 Jahre alt.
  • Sie sind bei Forem als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender gemeldet.
  • Sie besitzen kein Diplom der Oberstufe des Sekundarunterrichts.
    Oder Sie haben ein Diplom der Oberstufe des Sekundarunterrichts, sind aber seit sechs Monaten ohne Arbeit.

Sie erhalten die Arbeitszulage für maximal 3 Jahre. Dank dieser Arbeitszulage muss Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger Nettolohn zahlen. Somit wird ein Arbeitgeber Sie eher einstellen.

„Impulsion 12 mois +“

Sie erhalten die Arbeitszulage, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen im französischsprachigen Teil der Region Wallonien.
  • Sie sind seit mehr als 12 Monaten ohne Arbeit.
  • Sie sind seit mindestens 12 Monaten bei Forem als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender gemeldet.

Sie erhalten die Arbeitszulage für maximal 2 Jahre. Dank dieser Arbeitszulage muss Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger Nettolohn zahlen. Dadurch hat der Arbeitgeber einen größeren Anreiz, Sie einzustellen.

Wie beantragt man „Impulsion“?

  • Sie prüfen bei Forem, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Oder Sie füllen das Berechnungsmodul auf der Website selbst aus.
  • Auf der Website von Forem finden Sie eine Anlage zu Ihrem Vertrag. Drucken Sie diese Anlage aus und füllen Sie sie aus. 
  • Unterschreiben Sie Ihren Vertrag und 3 mal die Anlage.

Übermitteln Sie folgende Unterlagen an Ihre HfA-Zahlstelle:

  • eine Kopie Ihres Vertrags
  • eine unterschriebene Anlage im Original
  • ein unterschriebenes und ausgefülltes Formular C1
  • ein unterschriebenes und ausgefülltes Formular C109