Angepasste Verfügbarkeit für SAB: Systeme für Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage

Das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage, kurz SAB, entspricht die frühere Frühpension.

Bekommen Sie Arbeitslosenunterstützung durch SAB? Sie erhalten dann automatisch eine angepasste Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass Sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber nicht aktiv nach Arbeit suchen müssen.

Was bedeutet eine angepasste Verfügbarkeit?

Sie sind für den Arbeitsmarkt verfügbar.

  • Sie sind weiterhin als Arbeitssuchender angemeldet.
  • Wird Ihnen eine geeignete Ausbildung oder Stelle angeboten? Dann nehmen Sie diese an.
  • Finden Sie eine neue Stelle?
    • Sie können nicht ohne einen gesetzlichen Grund kündigen.
    • Sie dürfen nicht durch ein Fehlverhalten wie z.B. Diebstahl oder häufigen Verspätungen  gekündigt werden.
  • Werden Sie einberufen? Melden Sie sich dann:
  • Sie arbeiten an dem von Ihrem regionalen Arbeitsamt  vorgeschlagenen Begleitplan oder Eingliederungsprogramm mit
  • Ihr regionales Arbeitsamt erteilt Ihnen einen individuellen Maßnahmenplan. Sie erhalten diesen Plan spätestens 9 Monate nach dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit. Sie verpflichten sich diesen Plan zu halten.

Sie sind angepasst verfügbar, das heißt:

  • Sie müssen nicht aktiv nach Arbeit suchen.
  • Es wird nicht mehr kontrolliert, ob Sie aktiv Arbeit suchen.
  • Sie benötigen keine Kontrollkarte mehr. Üben Sie eine Tätigkeit aus? Dann müssen Sie das Formular C99 im Voraus ausfüllen und bei sich haben.
  • Sie teilen uns am Ende eines jeden Monats mit, an welchen Tagen Sie keinen Anspruch auf Unterstützung haben: 
    • Verwenden Sie das Formular C99.
    • Arbeiten Sie regelmäßig? Dann ist es besser, die Kontrollkarte zu verwenden.

Wann müssen Sie uns kontaktieren?

Erfüllen Sie die Bedingungen? Sie erhalten dann automatisch eine angepasste Verfügbarkeit. Sie müssen nichts beantragen.

  • Kontaktieren Sie uns unverzüglich, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert. Zum Beispiel wenn sich Ihre Adresse oder die Zusammensetzung Ihrer Familie ändert.
  • Am Ende jeden Monats teilen Sie uns mit, an welchen Tagen Sie keinen Anspruch auf Unterstützung haben: Dies ist mit der Kontrollkarte oder mit dem Formular C99  möglich.