Befreiung aufgrund langer Berufsvergangenheit

Haben Sie 44 Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet? Dann können Sie eine Befreiung beantragen, sodass Sie nicht mehr für den Arbeitsmarkt verfügbar sein müssen.

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Sie müssen eine Berufsvergangenheit von mindestens 44 Jahren nachweisen können.

Was bedeutet eine Befreiung durch lange Berufsvergangenheit?

  • Sie sind als Arbeitssuchender angemeldet.
  • Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Sie können eine angemessene Arbeit ablehnen.
  • Haben Sie einen Anruf von Ihrem regionalen Arbeitsamt VDAB, Actiris, Forem oder ADG erhalten? Dann müssen Sie darauf nicht mehr antworten.
  • Sie müssen keine Kontrollkarte mehr mit sich führen. Üben Sie eine Tätigkeit aus? Dann müssen Sie dies im Voraus auf dem C99-Formular angeben.

Wie können Sie die Befreiung beantragen?

Sie haben Ihre Befreiung erhalten, was nun?

  • Vor Ende eines jeden Monats müssen Sie uns das Formular C99 zusenden. Geben Sie die Tage an, an denen Sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Dies ist der Fall wenn Sie gearbeitet haben, Urlaub genommen haben, eine Aktivität ausgeübt haben oder krank gewesen sind.
  • Melden Sie uns jede Änderung Ihrer Situation, z. B. eine neue Adresse oder Kontonummer, eine neue Familiensituation, die Aufnahme einer Tätigkeit ...