Freistellung für nahestehende Hilfspersonen

Pflegen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit:

  • eine unheilbar kranke Person
  • ein schwerkrankes Familienmitglied oder ein Verwandter bis zum 2. Grad (siehe LFA-Infoblatt T154)
  • ein Kind unter 21 Jahren mit einer Behinderung von mindestens 4 Punkten in Säule I der medizinisch-sozialen Skala?

Dann können Sie eine Freistellung beantragen, sodass Sie nicht mehr für den Arbeitsmarkt verfügbar sein müssen.

Wer kann eine Freistellung beantragen?

Unter diesen Voraussetzungen können Sie eine Befreiung beantragen:

  • Sie sind vollarbeitslos.
  • Sie haben weder Arbeit noch Lohn.
  • Sie sind arbeitsfähig.
  • Sie leben in Belgien.

Was bedeutet die Freistellung für nahestehende Hilfspersonen?

  • Sie müssen nicht mehr als Arbeitssuchender angemeldet sein.
  • Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Sie können eine geeignete Stelle ablehnen.

Während der Befreiung erhalten Sie weniger Unterstützung. Im LFA-Infoblatt T154 finden Sie die aktuellen Beträge.

Wie lange gilt die Freistellung?

Sie pflegen eine unheilbar kranke Person:

Sie beantragen eine Befreiung für mindestens 1 Monat und höchstens 2 Monate.

Stirbt die Person, die Sie pflegen?

Dann können Sie die Befreiung weiterlaufen lassen. Oder Sie können früher aufhören.

 

Sie pflegen ein schwerkrankes Familienmitglied oder ein Kind mit einer Behinderung:

Sie beantragen eine Freistellung für mindestens 3 und höchstens 12 Monate. Sie können die Freistellung mehrmals verlängern. Für alle Pflegeleistungen zusammen erhalten Sie eine maximale Befreiung von 48 Monaten.

Wird Ihre Hilfe nicht mehr benötigt? Dann können Sie die Freistellung früher beenden. Sie erbringen den Nachweis, dass Ihre Hilfe nicht mehr benötigt wird, z. B. weil die Person verstorben ist, in eine Einrichtung umgezogen ist ...

Wie können Sie die Freistellung beantragen? Wie können Sie eine Verlängerung beantragen?

 

  • Füllen Sie das Formular C90. aus.
  • Senden Sie es uns so schnell wie möglich zu.
  • Pflegen Sie eine unheilbar kranke Person? Oder ein Familienmitglied oder einen Verwandten bis zum zweiten Grad? Senden sie uns auch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes.
  • Pflegen Sie ein behindertes Kind?
    Senden sie uns auch die Bescheinigung, die Sie vom FÖD Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Behinderung, bekommen.

Wir leiten Ihren Antrag an das LFA weiter.

Bitte beachten: Sie müssen Ihre Freistellung im Vorhinein beantragen. Beantragen Sie Ihre Freistellung zu spät? Dann beginnt Ihre Freistellung erst, wenn der Antrag beim LFA eingegangen ist.

Sie haben Ihre Freistellung erhalten, was nun?

Füllen Sie weiterhin Ihre elektronische Kontrollkarte eC3 aus oder senden Sie uns eine Kontrollkarte C3A auf Papier.

Möchten Sie Ihre Freistellung früher beenden? Senden Sie uns dann möglichst schnell ein neues Formular C90.