Befreiung von einem individuellen Outplacement

Sind Sie ein älterer Arbeitsloser? Oder erhalten Sie Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB, ehemalig: Frühpension)? Dann können Sie eine Befreiung beantragen, sodass Sie kein individuelles Outplacement absolvieren müssen.

Bitte beachten: Die Befreiung gilt nicht für kollektives Outplacement in Ihrem Unternehmen. 
 

Wann haben Sie Anspruch auf individuelles Outplacement?

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie wurden gekündigt.
  • Sie sind mindestens 45 Jahre alt.
  • Sie haben ein Dienstalter von mindestens 1 Jahr.
  • Sie haben mindestens halbtags gearbeitet.
  • Sie haben Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung oder Kündigungsfrist von weniger als 30 Wochen.

Haben Sie kein spontanes Angebot bekommen? Bitten Sie dann Ihren Arbeitgeber um Outplacement.

Wer kann die Befreiung bekommen und muss nicht an einem individuellen Outplacement teilnehmen?

1. Sind Sie ein älterer Arbeitsloser?

  • Sie sind mindestens 62 Jahre alt.
  • Oder Sie weisen eine Berufserfahrung von mindestens 42 Jahren nach.

 

2. Oder Sie sind durch eine SAB-Regelung, die ehemalige Frühpension, abgesichert.

Mehr dazu erfahren Sie im ersten Teil des LfA-Merkblatts T101.

  • SAB auf der Grundlage von CLA 17
    Sie sind mindestens 62 Jahre alt oder Sie weisen eine Berufserfahrung von mindestens 42 Jahren nach.
  • SAB im Falle der Anerkennung eines Unternehmens in Schwierigkeiten oder einer Umstrukturierung
    Sie sind mindestens 62 Jahre alt oder Sie weisen eine Berufserfahrung von mindestens 40 Jahren nach.
  • SAB für Nachtarbeit, schwere Berufe, Unfähigkeit im Baugewerbe oder lange Berufsvergangenheit
    Sie sind mindestens 62 Jahre alt oder Sie weisen eine Berufserfahrung von mindestens 40 Jahren nach.
  • SAB aus medizinischen Gründen
    Sie sind Sie automatisch befreit.

Wie können Sie die Befreiung beantragen?

Das LfA entscheidet über Ihre Befreiung.

Sie bekommen Ihre Befreiung, was nun?

  • Sie erhalten ein Schreiben vom LfA.
  • Sie übermitteln eine Kopie an Ihren Arbeitgeber. So beweisen Sie, dass Sie kein Outplacement beantragen oder annehmen müssen.

Sind Sie auch von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt befreit?

Nein. Die Befreiung vom Outplacement bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen.

Möchten Sie erfahren, ob Sie betroffen sind? Lesen Sie mehr über die angepasste Verfügbarkeit oder Befreiung für ältere Arbeitslose oder für SAB.

Möchten Sie weitere Informationen?

Für Arbeitnehmer in SAB:

LFA-Infoblatt T101 über die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag

Für ältere Arbeitslose:

LFA-Infoblatt T55 über die Befreiung von der Verfügbarkeit aufgrund des Alters oder der beruflichen Vergangenheit