Was bedeutet die Befreiung als Stadtwächter?
- Sie müssen nicht mehr als Arbeitssuchender angemeldet sein.
- Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Sie können eine angemessene Stelle ablehnen.
Wie können Sie die Befreiung beantragen?
- Füllen Sie das Formular C79A aus.
- Lassen Sie Abschnitt IV von Ihrer Gemeinde ausfüllen.
- Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular.
Sie bekommen Ihre Befreiung, was nun?
Füllen Sie weiterhin Ihre elektronische Kontrollkarte eC3 aus oder senden Sie uns eine Kontrollkarte C3A auf Papier.
Hören Sie als Präventions- und Sicherheitsbeauftragter (PSA) auf?
- Bitte teilen Sie es uns unverzüglich mit.
- Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen bei Ihrem regionalen Arbeitsamt an: VDAB, Actiris, Forem oder ADG.
- Füllen Sie weiterhin Ihre elektronische Kontrollkarte aus, oder fordern Sie bei uns eine Kontrollkarte C3A auf Papier an.