Wer erhält die Befreiung?

Haben Sie zwischen dem 1. September und dem 30. Juni in einer Bildungseinrichtung gearbeitet?

Dann erhalten Sie während der Sommerferien eine Befreiung.

Es spielt keine Rolle: 

  • wie lange Sie gearbeitet haben
  • nach welchem Arbeitszeitplan Sie gearbeitet haben
  • welche Art von Arbeit Sie verrichtet haben
  • welche Funktion Sie hatten

Was bedeutet die Befreiung im Unterrichtswesen?

  • Sie müssen nicht mehr als Arbeitssuchender angemeldet sein.
  • Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen nicht in Belgien wohnen. Sie können also im Ausland Urlaub machen.

Was müssen Sie tun?

Sind Sie am 1. September immer noch arbeitslos?

Melden Sie sich spätestens am 9. September bei Ihrem regionalen Arbeitsamt an: VDAB, Actiris, Forem oder ADG.