Wer erhält die Befreiung?
Haben Sie zwischen dem 1. September und dem 30. Juni in einer Bildungseinrichtung gearbeitet?
Dann erhalten Sie während der Sommerferien eine Befreiung.
Es spielt keine Rolle:
- wie lange Sie gearbeitet haben
- nach welchem Arbeitszeitplan Sie gearbeitet haben
- welche Art von Arbeit Sie verrichtet haben
- welche Funktion Sie hatten
Was bedeutet die Befreiung im Unterrichtswesen?
- Sie müssen nicht mehr als Arbeitssuchender angemeldet sein.
- Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Sie müssen nicht in Belgien wohnen. Sie können also im Ausland Urlaub machen.
Was müssen Sie tun?
- Sie erhalten die Befreiung automatisch. Sie müssen nichts beantragen.
- Möchten Sie wissen, ob Sie während der Sommerferien Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben? Lesen Sie es auf der Seite „Arbeitslos nach einer Beschäftigung im Unterrichtswesen“ nach.