Ausbildung oder Praktikum in der deutschsprachigen Gemeinschaft
Möchten Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in der deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren? Und wollen Sie gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld behalten? Dann müssen Sie eine Freistellung von der Verfügbarkeit beantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung stehen müssen.
Für welche Ausbildung oder welches Praktikum können Sie eine Befreiung erhalten?
Das ADG gewährt Freistellungen für diese Ausbildungen:
- eine Berufungsausbildung (sozio-professionelle Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahme)
- ein Studium mit vollständigem Lehrplan
- eine duale Ausbildung
- eine Fortbildungsmaßnahme der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL)
- eine Ausbildung für die Selbstständigkeit durch eine Aktivitätsgenossenschaft
- eine Ausbildung am Arbeitsplatz
- ein Praktikum
- Teilnahme an einem europäischen Programm
Mit einer Freistellung bleiben Sie teilweise für den Arbeitsmarkt verfügbar
Was bedeutet das?
- Sie sind weiterhin als Arbeitssuchender angemeldet.
- Sie können ein Stellenangebot ablehnen.
- Sie müssen nicht aktiv Arbeit suchen.
- Befolgen Sie Ihre spezifischen Regeln für Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Wie können Sie die Freistellung beantragen?
Beantragen Sie Ihre Freistellung beim ADG:
- Das ADG entscheidet, ob Sie Ihre Befreiung bekommen.
- Senden Sie uns jeden Monat Ihre elektronische Kontrollkarte eC3 oder Ihre Papier-Kontrollkarte C3A.
Was müssen Sie nach Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum tun?
- nach einer Berufsausbildung: Ihr Formular C91
- nach einer Ausbildung, die Anspruch auf einen „Bonus von 6 Monaten" verleiht: ein Formular C114-Bonus
- ein neues Formular C1