Studium, Ausbildung oder Praktikum in der Flämischen Region
Möchten Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in der Flämischen Region absolvieren? Und wollen Sie gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld behalten? Dann müssen Sie eine Freistellungbeantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung stehen müssen.
Für welche Ausbildung oder welches Praktikum können Sie eine Freistellungerhalten?
Über das VDAB können Sie sich anmelden für
- eine individuelle Berufsausbildung (IBO), um Erfahrungen in einem Unternehmen zu sammeln
- ein bezahltes Berufseinarbeitungspraktikum (BIS)
- eine kurze Ausbildung mit einem Praktikum vor dem Dienstbeginn im Unternehmen auf Wunsch des Arbeitgebers
- eine „Ausbildung mit Lehre“: Schule kombiniert mit Lernen am Arbeitsplatz
- die Erlangung eines Diploms in einem Mangelberuf
Mit einer Freistellungbleiben Sie teilweise für den Arbeitsmarkt verfügbar
Was bedeutet das?
- Sie bleiben als Arbeitssuchender angemeldet.
- Sie können ein Stellenangebot ablehnen.
- Sie müssen nicht mehr aktiv Arbeit suchen.
- Befolgen Sie Ihre spezifischen Regeln für Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Wie können Sie die Freistellungbeantragen?
Beantragen Sie Ihre Ausbildung in der Ausbildungsdatenbank des VDAB. Wenn Sie vom VDAB die Genehmigung erhalten, mit der Ausbildung zu beginnen, erhalten Sie automatisch eine Befreiung.
Ist die Ausbildung nicht in der VDAB-Lehrgangsdatenbank aufgenommen?
Dann müssen Sie die Freistellungselbst beim VDAB beantragen. Der VDAB entscheidet, ob Sie die Freistellungerhalten.
Am Ende eines jeden Monats legen Sie uns Ihre elektronische Kontrollkarte e-C3 oder Ihre normale Kontrollkarte C3A vor.
Was müssen Sie nach Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum tun?
- nach einer Berufsausbildung: Ihr Formular C91
- nach einer Ausbildung, die Anspruch auf einen „Bonus 6 Monate“ (Studium mit vollständigem Lehrplan oder Ausbildung/Begleitung zur Selbstständigkeit) verleiht: ein Formular C114-Bonus
- ein neues Formular C1
Bitte beachten: Beantragen Sie nach Ihrer Ausbildung mindestens 4 Wochen lang keine Unterstützung? melden Sie sich dann erneut als Arbeitssuchender an.