Studium, Ausbildung oder Praktikum in der Wallonischen Region
Möchten Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in der Wallonischen Region absolvieren? Und wollen Sie gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld behalten? Dann müssen Sie eine Freistellung von der Verfügbarkeit beantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung stehen müssen.
Unter welchen Bedingungen erhalten Sie eine Freistellung?
- Sie erhalten Arbeitslosengeld oder eine Eingliederungszulage.
- Sie beantragen Ihre Befreiung, bevor Sie mit Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum beginnen.
- Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum:
- findet an Wochentagen vor 17 Uhr statt
- zählt mindestens 20 Stunden pro Woche oder mindestens 27 Studienpunkte („crédits“)
- dauert mindestens 4 aufeinanderfolgende Wochen
- Sehen Sie sich auch die spezifischen Bedingungen für jede Ausbildung an.
Absolvieren Sie ein Studium, eine Ausbildung oder ein Praktikum?
- nach 17 Uhr oder am Samstag
- die weniger als 20 Stunden pro Woche (weniger als 27 Studienpunkte) zählen
- und nicht 4 aufeinanderfolgende Wochen dauert?
In diesem Fall bekommen Sie keine Befreiung, können jedoch die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren. Sie müssen jedoch weiterhin für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Für welche Ausbildung oder welches Praktikum können Sie eine Freistellung erhalten?
- ein Studium mit vollständigem Lehrplan
- eine Berufsbildung oder Ausbildung bei IFAPME, SFPME, IAWM, SYNTRA
- andere Ausbildungen, die zu einem selbständigen Beruf oder eine Begleitung durch eine Genossenschaft führen
- eine Ausbildung in einem CISP („Centre d'insertion socioprofessionnelle agréé“)
- eine duale Ausbildung
- eine Ausbildung oder ein Praktikum für eine soziale Förderung
- eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland
Mit einer Freistellung müssen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen
Was bedeutet das?
- Sie müssen als Arbeitssuchender angemeldet sein.
- Sie können ein Stellenangebot ablehnen.
- Sie müssen nicht mehr aktiv Arbeit suchen.
Wie können Sie die Freistellung beantragen?
Wird Ihre Berufsausbildung von FOREM organisiert?
Dann erhalten Sie automatisch eine Freistellung. Sie müssen nichts tun.
- Handelt es sich um eine Ausbildung- und Eingliederungsmaβnahme (PFI - „Plan Formation-insertion“ - Brüssel oder deutschsprachiger Teil des Landes) oder eine individuelle Berufsausbildung (IBO - „individuele beroepsopleiding“ - VDAB)? In diesem Fall sollten Sie zunächst den FOREM-Kundendienst um seine Zustimmung bitten.
Senden Sie uns Ihren Vertrag zusammen mit der Zustimmung von FOREM.
Absolvieren Sie ein anderes Studium, eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum?
Dann müssen Sie die Freistellung über uns bei FOREM beantragen:
- Bitte senden Sie uns das Antragsformular:
- für den Sekundar- oder Hochschulbereich: Formular D93
- für eine Ausbildung, die zu einem selbständigen Beruf führt: Formular D.ALT
- für die Begleitung in die Selbstständigkeit durch eine Aktivitätsgenossenschaft: Formular D.94.5
- für eine Ausbildung in einem CISP („Centre d'insertion socioprofessionnelle agréé“): Formular D.94D
- für eine Ausbildung im Ausland, wie z.B. Erasmus: Formular D.94A
- für eine Ausbildung oder ein Praktikum für eine soziale Förderung: Formular D.94A
- Wir übermitteln das Formular an den FOREM.
- Der FOREM erkennt Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum an.
Solange Sie nicht wissen, ob Sie freigestellt werden, bleiben Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar. - Sobald Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum beginnt, senden Sie uns ein neues Formular C1.
- Am Ende eines jeden Monats übermitteln Sie uns:
- Ihre Kontrollkarte
Was müssen Sie nach Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum tun?
- Senden Sie uns:
- nach einer Berufsausbildung: Ihr Formular C91
- nach einer Ausbildung, die Anspruch auf einen „Bonus von 6 Monaten" verleiht: ein Formular C114-Bonus
- ein neues Formular C1
- Verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte eC3 oder die gewöhnliche ausgedruckte Kontrollkarte C3A.