Häufig gestellte Fragen an die HfA
Hier finden Sie die häufig gestellte Fragen an die HfA.
Allgemeines
Ist meine Zahlstelle geöffnet?
Vereinbaren Sie vorab einen Termin. Dies können Sie bei Ihrer HfA-Zahlstelle tun.
Können wir online oder telefonisch Ihre Frage leicht beantworten oder Ihr Problem lösen? Dann bitten wir Sie darum, sich nicht in unsere Zahlstelle zu begeben. Informationen darüber, wie Sie uns online oder telefonisch kontaktieren können, finden Sie hier.
Wie können Sie uns noch kontaktieren?
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Vereinbaren Sie vorab einen Termin:
- online über die App zur Terminvereinbarung
- am Infoschalter Ihrer HfA-Zahlstelle
- telefonisch (besuchen Sie die Internetseite Ihrer HfA-Zahlstelle)
Darf ich mich in meine HfA-Zahlstelle begeben, wenn ich in Quarantäne bin? Oder wenn ich krank bin? Oder wenn ich Symptome habe?
Nein, bleiben Sie in diesem Fall zu Hause.
Können wir Ihre Frage online oder telefonisch beantworten?
- Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin für eine Videokonferenz.
- Oder wenden Sie sich telefonisch an Ihre HfA-Zahlstelle.
Weitere Informationen zu den Online-Diensten der HfA finden Sie hier.
Corona-Maßnahmen
Sie besuchen Ihre HfA-Zahlstelle? Bitte tragen Sie in diesem Fall einen Mund- und Naseschutz.
Wir bitten Sie außerdem, die folgenden Regeln zu beachten, auch wenn Sie geimpft sind. So gewährleisten wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie unserer Besucher.
- Vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Kommen Sie ohne Begleitung in unsere Zahlstelle.
- Bringen Sie Ihren eigenen Stift mit.
- Desinfizieren Sie Ihre Hände mit Wasser und Seife oder Desinfektionsgel.
- Halten Sie einen Sicherheitsabstand von 1,5 m ein.
- Vermeiden Sie es, die Hand zu schütteln.
- Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
- Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich nicht wohlfühlen.
Können wir online oder telefonisch Ihre Frage leicht beantworten oder Ihr Problem lösen? Dann bitten wir Sie darum, sich nicht in unsere Zahlstelle zu begeben.
- Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin für eine Videokonferenz.
- Oder wenden Sie sich telefonisch an Ihre HfA-Zahlstelle.
Weitere Informationen zu den Online-Diensten der HfA finden Sie hier.

Wie kann ich meine Akte aus der Ferne verwalten?
Sie können Ihre Akte größtenteils online verwalten. Wo auch immer Sie sind.
- Online
- Sie können Ihre elektronische Kontrollkarte eC3 online einreichen. Weitere Informationen zur elektronischen Kontrollkarte finden Sie hier.
- Unter Meine HfA-Akte finden Sie alle Informationen zu Ihrer Akte. Sie können auch Daten ändern oder Bescheinigungen ausdrucken.
- Telefonisch
Sie können auch jederzeit die Nummer Ihrer HfA-Zahlstelle wählen, um Ihre Zahlungen zu verwalten. - Postalisch
Sie können die für die Vervollständigung Ihrer Akte notwendigen Dokumente per Post an Ihre HfA-Zahlstelle senden.
Weitere Informationen zur Verwaltung Ihrer Akte aus der Ferne finden Sie hier.
Ich habe meine Unterlagen postalisch eingereicht. Woher weiß ich, ob die HfA alles erhalten hat?
Wir senden Ihnen eine Bestätigung für jedes Dokument, das wir erhalten haben. Wir weisen Sie auch direkt darauf hin, welche Dokumente noch fehlen.
Kann es vorkommen, dass ich mein Geld wegen des Coronavirus später erhalte?
Verwenden Sie eine Papier-Kontrollkarte? Dann kann es vorkommen, dass Sie Ihre Auszahlung etwas später erhalten.
Verwenden Sie eine elektronische Kontrollkarte? In diesem Fall wird Ihre Leistungpünktlich ausgezahlt.
Wie kann ich meine Auszahlung verwalten?
Unter Meine HfA-Akte können Sie jederzeit einsehen, ob sie Ihre Auszahlung enthalten haben.
Sie können auch Ihre HfA-Zahlstelle anrufen.
Sobald Sie einen Antrag stellen, legen wir für Sie eine Akte an. Sie müssen nichts weiter tun. Handelt es sich um Ihren ersten Antrag? In diesem Fall nimmt die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch.
Ich bin wegen des Coronavirus zeitweilig arbeitslos
Welche Unterlagen werden für die Beantragung von zeitweiligem Corona-Arbeitslosengeld benötigt?
Beantragen Sie Ihr Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. Dezember 2022.
- Laden Sie das Formular C3.2-Arbeitnehmer-Corona herunter und das Formular C1 herunter (um Ihre Akte ab 1. Januar 2023 nicht zu blockieren).
- Füllen Sie die Formulare aus und unterschreiben Sie diese.
- Schicken Sie uns die Formulare über das online-Kontaktformular zurück:
- Auf der Website, gehen zu „Ich habe eine Frage bezüglich ...“. Wählen Sie die Option „zeitweilige Arbeitslosigkeit Corona“.
- Gehen Sie dann zum Punkt „Dokumente hinzufügen“. Laden Sie die Formulare hoch. Verwenden Sie ein PDF-Format.
- Klicken Sie auf „Senden“.
- Anschließend erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
- Oder schicken Sie es per Post an Ihre HfA-Zahlstelle.
Achtung: Haben Sie früher bereits Arbeitslosengeld von einer Gewerkschaft erhalten? Und nun möchten Sie, dass die HfA Ihre Akte bearbeitet?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer HfA-Zahlstelle auf. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen sagen, welche Dokumente Sie ausfüllen müssen.
- Von Ihrem Arbeitgeber benötigen wir:
- eine elektronische Meldung oder MSR.
Diese kann er uns über das Portal der Sozialen Sicherheit zur Verfügung stellen. - jeden Monat ein Formular WECH 505
- eine elektronische Meldung oder MSR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus“.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 30. Juni 2022?
Sie bekommen jeden Monat 70 % Ihres begrenzten durchschnittlichen Lohns, der einem Berufssteuervorabzug von 15 % unterliegt.
Sie erhalten außerdem eine Zulage. Sie können auch Anspruch auf eine Jahresend-Prämie und eine einmalige Schutzprämie haben. Weitere Informationen über das zeitweilige Arbeitslosengeld finden Sie hier.
Bitte beachten. Seit 1. Juli 2022 erhalten Sie jeden Monat 65 % Ihres durchschnittlichen Lohns, der Berufssteuervorabzug ist auf 26,75 % herabgesetzt und die Zulage ist abgeschafft.
Ich habe meinen Antrag eingereicht. Wann erhalte ich meine Auszahlung?
Haben wir Ihr Formular C3.2-Arbeitnehmer-Corona und die Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß erhalten? Dann bearbeiten wir Ihren Antrag umgehend. Sie erhalten außerdem eine E-Mail von uns, in der wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Zahlung in Bearbeitung ist.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die elektronische MSR-Meldung geschickt hat.
Verwalten Sie Ihre Zahlung in Meine HfA-Akte oder wählen Sie die Nummer Ihrer HfA-Zahlstelle.
Ich habe Arbeitslosengeld beantragt. Ich habe keine E-Mail von der HfA erhalten. Auch in „Meine HfA-Akte“ finde ich keine Informationen über meine Auszahlung. Was kann ich tun?
Überprüfen Sie, ob Ihre Angaben in Meine HfA-Akte richtig sind, da wir diese Daten verwenden, um Sie zu kontaktieren.
Ihre Daten sind richtig und Sie haben keine E-Mail erhalten?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer HfA-Zahlstelle auf. Wir werden gemeinsam nach der Ursache des Problems suchen.
Dies ist der erste Antrag, den ich bei der HfA stelle. Habe ich eine Online-Akte „Meine HfA-Akte“?
Sie haben noch keinen Antrag bei der HfA gestellt? Dann haben Sie noch keine HfA-Akte. Wir legen eine Akte für Sie an, wenn wir Ihren ersten Antrag bearbeiten. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Die in „Meine HfA-Akte“ hinterlegten Daten sind nicht richtig. Was soll ich tun?
Wir verwenden die in Meine HfA-Akte hinterlegten Daten, um Sie zu kontaktieren.
Die Daten sind nicht richtig? Füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es an Ihre HfA-Zahlstelle.
Ich bin einen Arbeitgeber, und muss meine Arbeitnehmer in zeitweilige Arbeitslosigkeit schicken. Was muss ich tun?
Informationen darüber, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, finden Sie auf der Internetseite des LfA.
Wie kann ich herausfinden, ob ich Anspruch auf zeitweiliges Corona-Arbeitslosengeld habe?
Informationen diesbezüglich finden Sie im Infoblatt T2 des LfA über zeitweilige Arbeitslosigkeit bei abgesagten Veranstaltungen oder auf unserer Internetseite.
Ich bin in zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus und trete eine neue Stelle an. Was muss ich tun?
Sie treten eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber an? Oder Sie fangen an, als Zeitarbeiter oder Selbstständiger zu arbeiten?
Dann müssen Sie vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2022 keine Kontrollkarte ausfüllen. Sie müssen uns selbstständig über Ihre Arbeitstage informieren. Informieren Sie uns über das Formular Corona-ZA-Meldung-Arbeit. Sie können auch eine E-Mail senden oder anrufen.
Achtung: Sie müssen auch jede selbstständige Tätigkeit mit dem Formular C1A anzeigen. Um ein Sprungbrett zur Selbstständigkeit zu melden, verwenden Sie das Formular C1C
So können wir Ihre Gelder korrekt berechnen.
Fragen und Antworten des LfA
Fragen zu Ihrer Akte
Fragen zur Vollarbeitslosigkeit
Welche Verpflichtungen habe ich während meiner Arbeitslosigkeit? Muss ich mich bei meinem regionalen Arbeitsamt (VDAB, Actiris, Forem oder ADG) als arbeitssuchend eintragen lassen?
Wie viele Tage muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?
Was passiert, wenn ich während meiner Arbeitslosigkeit krank werde?
Ich wurde ohne Kündigungsentschädigung fristlos entlassen.
Darf ich während meiner Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit ausüben?
Ich möchte im Europäischen Wirtschaftsraum nach Arbeit suchen.