Flexi-job

Vollarbeitslosigkeit und Flexi-Job

Sie sind voll arbeitslos und arbeiten gelegentlich im Rahmen eines Flexi-Jobs?

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Tage, an denen Sie diesen Flexi-Job ausüben, auch wenn es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag handelt.

Vergessen Sie nicht, Ihren Flexi-Job anzumelden.

Wenn Sie einen Flexi-Job ausüben, müssen Sie diesen anmelden.

Geben Sie dies auf Ihrer Kontrollkarte an, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

Sie verlieren eine Unterstützung für jeden Tag, an dem Sie arbeiten (unabhängig von der Arbeitsdauer und das dafür erhaltene Gehalt).

Weitere Informationen:

Zeitweilige Arbeitslosigkeit und Flexi-Job

Sie sind zeitweilig arbeitslos und arbeiten gelegentlich für einen anderen Arbeitgeber im Rahmen eines Flexi-Jobs?

Geben Sie Ihren Flexi-Job bereits am ersten Tag Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit auf Ihrer Kontrollkarte an, bevor Sie eine Arbeit aufnehmen.

Fällt Ihre Beschäftigung im Flexi-Job mit einem Tag zusammen, an dem Sie normalerweise für Ihren Hauptarbeitgeber arbeiten?

  • Wählen Sie diesen Tag im Kalender aus
  • Geben Sie „Arbeit“ an und geben Sie an, dass es sich um einen Tag handelt, an dem Sie normalerweise für den Arbeitgeber arbeiten, bei dem Sie zeitweilig arbeitslos sind.

Sie erhalten für diesen Tag kein Arbeitslosengeld.

Fällt Ihre Beschäftigung im Flexi-Job mit einem Tag zusammen, an dem Sie normalerweise nicht für Ihren Hauptarbeitgeber arbeiten?

  • Wählen Sie diesen Tag im Kalender aus
  • Geben Sie „Arbeit“ an und geben Sie dieses Mal an, dass es sich um einen Tag handelt, an dem Sie normalerweise nicht für den Arbeitgeber arbeiten, bei dem Sie zeitweilig arbeitslos sind.

Sie erhalten für jeden Tag, an dem Sie nach dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit einen Flex-Job ausüben, eine Unterstützung weniger an Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen:

Möchten Sie mehr über Flexi-Jobs erfahren (für wen, Bedingungen usw.)? Besuchen Sie die Seite „Flexi-Job-Arbeitsvertrag“ auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD BASK).