Das Statut "Teilzeitbeschäftigung mit Aufrechterhaltung der Rechte": für wen ?
- Sie erhalten Unterstützung, die der eines Vollzeitarbeitnehmers entspricht
- oder Sie wurden aus einer Vollzeitbeschäftigung oder einer gleichwertigen Tätigkeit entlassen und können genügend Arbeitstage nachweisen, um eine vollzeitige Unterstützung zu erhalten (weitere Informationen finden Sie hier)
- und Sie finden eine Teilzeitbeschäftigung (mindestens 1/3 einer Vollzeitbeschäftigung).
Was ist der Zweck dieses Statuts?
Es ist ein Schutz für die Zukunft.
Wenn Sie dieses Statut beantragt haben und während Ihrer Teilzeitbeschäftigung entlassen werden, haben Sie wieder Anspruch auf vollzeitige Unterstützung, als ob Sie Vollzeit gearbeitet hätten.
Sie möchten zusätzliche Unterstützung beantragen?
Dann informieren Sie sich über die Einkommensgarantie-Unterstützung.
Sie möchten nur das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit „Aufrechterhaltung der Rechte“ beantragen?
- Übermitteln Sie uns:
- so bald wie möglich das Formular C131A-Arbeitnehmer. Dies muss innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem ersten Teilzeitarbeitstag erfolgen.
- Ihr Formular C1.
- wenn Sie in der Zwischenzeit nicht arbeitslos waren, Ihr aktuelles Formular C4, das Sie nach mindestens vier Wochen Arbeit erhalten haben.
- Ihr Arbeitgeber reicht das Formular C131A-Arbeitnehmer elektronisch ein. Sie erhalten eine Kopie davon. Dieses Formular müssen Sie nicht einreichen.
Bitte beachten: Sie müssen das Statut eines „Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte“ bei jeder Änderung des Arbeitgebers erneut beantragen.