Beschützungsgeld

  • Beziehen Sie Berufseingliederungsgeld?
  • Haben Sie Schwierigkeiten, eine Arbeit zu finden, weil Sie eine Kombination aus psychologischen, medizinischen oder sozialen Problemen haben?
  • Haben Sie bereits eine bestimmte Eingliederungsmaßnahme absolviert?

In diesem Fall prüft Ihr regionales Arbeitsamt (VDAB, Actiris, Forem, ADG), ob Sie eine „nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person“ sind. Das heißt, Sie haben zu viele andere Probleme, an denen Sie arbeiten müssen, bevor Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können.

Unter welchen Bedingungen kann man Beschützungsgeld beziehen?

  • Sie haben keinen Anspruch mehr auf Berufseingliederungsgeld.
  • Vor dem Ende Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld wurden Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch nach Beendigung Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld.
  • Sie wirken aktiv an der spezifischen Eingliederungsmaßnahme für nichtmobilisierbare arbeitsuchende Personen mit, die Ihnen von der zuständigen Arbeitsverwaltung angeboten wurde.

Hinweis: Sind Sie krank? Dann erhalten Sie kein Beschützungsgeld.
Senden Sie Ihre ärztliche Bescheinigung an Ihre Krankenkasse. Sie zahlt Ihre Krankheitstage.

Wie hoch ist das Beschützungsgeld?

Der Betrag entspricht dem Berufseingliederungsgeld.
Es hängt also von Ihrer familiären Situation und Ihrem Alter ab.

Wie lange erhält man Beschützungsgeld?

Sie erhalten Beschützungsgeld für die Dauer von 2 Jahren.

  • wenn Sie als Arbeitssuchender gemeldet sind
  • wenn Sie in Belgien wohnhaft sind
  • wenn Sie an der Eingliederungsmaßnahme mitwirken

Sie können eine Verlängerung beantragen, solange Sie die Bedingungen erfüllen.

Wo kann man eine Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person beantragen?

Sie beantragen eine Anerkennung beim regionalen Arbeitsamt :

  • für Flandern: VDAB 
  • für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris 
  • Für den deutschsprachigen Landesteil: ADG 

Möchten Sie die Anerkennung verlängern? Beantragen Sie dies ebenfalls bei Ihrem regionalen Arbeitsamt.

Wie beantragt man das Beschützungsgeld?

Ihr regionales Arbeitsamt kümmert sich für Sie darum. Sie müssen selbst nichts tun.

Wann müssen Sie uns kontaktieren?

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn sich  Ihre persönliche oder berufliche Situation ändert. Z. B.

  • Sie haben mindestens 4 Wochen lang kein Beschützungsgeld bezogen (z. B. wegen Krankheit oder Arbeit).
  • Ihre familiäre Situation, Ihre Adresse oder Ihre Kontonummer ändert sich.
  • Sie beginnen eine Teilzeitbeschäftigung.
    Wir können für Sie einen Antrag auf „Beibehaltung von Rechten“ oder „Einkommenssicherungszulage“ stellen.
  • Bei jeder anderen Änderung

Übermitteln Sie uns monatlich Ihre elektronische Kontrollkarte eC3 oder Ihre Kontrollkarte C3A auf Papier.