Was ist das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)?
Das „System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag“ ist die frühere Frühpension. Es gibt mehrere Systeme:
- Ein allgemeines System Tarifvertrag 17 ab dem Alter von 62 Jahren, der in allen Sektoren gilt
- Ein System von medizinischen Gründen
- Ein System aufgrund einer langen Laufbahn (mindestens 40 Jahre Berufstätigkeit)
- Verminderte Eignung im Bau
- Unternehmen in Schwierigkeiten oder in der Umstrukturierung
- Ein System für schwere Berufe
- Ein System mit 33 Jahren Berufstätigkeit in Verbindung mit einem schweren Beruf
Haben Sie Anspruch auf SAB?
Wurden Sie als älterer Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft entlassen?
- während eines unbefristeten Vertrags
- jedoch nicht aufgrund eines außerordentlichen Grundes
Dann können Sie für eine Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag in Betracht kommen.
Die Bedingungen für Alter und Dienstalter hängen davon ab, welches System für Sie gilt.
Wie viel erhalten Sie bei SAB?
- Ihr gewöhnliches Arbeitslosengeld
Dieses beläuft sich auf 60 % Ihres begrenzten letzten Bruttogehalts.
Sie erhalten die Leistungen vom LFA. - Den Betriebszuschlag
Den Betriebszuschlag erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von einer Kasse.
Wie können Sie die gewöhnliche Unterstützung und den Betriebszuschlag beantragen?
Erfüllen Sie die Bedingungen? Dann erhalten Sie Ihre Unterstützung, sobald Sie den Antrag bei uns einreichen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Warten Sie also nicht, bis Sie alle Unterlagen haben. Reichen Sie Ihren Antrag sofort ein! Der Einsendeschluss für Ihren Antrag ist zwei Monate nach Antragsdatum. Ihre Unterlagen müssen innerhalb dieser Frist beim LfA eingehen.
Was genau müssen Sie bei uns einreichen?
- Ein Formular C4-SAB oder C4MSR-SAB
Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Bekommen Sie es nicht rechtzeitig? Legen Sie dann vorläufig ein Formular C109-Persönliche Arbeitslosigkeitserklärung bei. Danach müssen Sie auch das Formular C4-SAB einreichen - Ein Formular C17-Berufsvergangenheit. Dieses füllen Sie selbst aus. Wir fügen dann Nachweise über Ihre früheren Arbeitsstellen hinzu. Verwenden Sie das Formular, das auf Ihre Situation zutrifft:
- Ein Formular C1 „Meldung der persönlichen und familiären Situation“ Dieses füllen Sie selbst aus. Wünschen Sie weitere Informationen zum Formular C1? Lesen Sie hier das C1-Infoblatt.
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob es einen Branchentarifvertrag oder einen Firmentarifvertrag gibt. Legen Sie in beiden Fällen eine Kopie dieses Tarifvertrags bei
- Wurden Sie entlassen, weil Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten geriet oder umstrukturiert wird?
Bitten Sie dann Ihren Arbeitgeber um die folgenden Nachweise:- Nachweis, dass der Arbeitsminister die Schwierigkeiten oder die Umstrukturierung des Unternehmens anerkennt
- Nachweis, dass Sie bei der Beschäftigungsstelle des Unternehmens angemeldet sind
Möchten Sie einen Antrag einreichen, damit Sie nicht mehr für den Arbeitsmarkt verfügbar sein müssen? Verwenden Sie das Formular C17-DAB
Müssen Sie sich als Arbeitssuchender registrieren lassen?
Befinden Sie sich im SAB-System? Sie müssen sich als Arbeitssuchender anmelden.
Sie müssen zudem angemeldet bleiben, so lange Sie die Leistung beziehen.
Wo können Sie sich anmelden?
Sie melden sich beim Arbeitsvermittlungsdienst Ihrer Region an:
- Für Flandern: VDAB
- Für die Region Brüssel: Actiris
- Für Wallonien: Forem
- Für den deutschsprachigen Teil des Landes: ADG
Bitte beachten Sie: In diesen Fällen müssen Sie sich nicht als Arbeitssuchender anmelden:
- Sie wurden vor dem 1. Januar 2015 entlassen und befinden sich im allgemeinen SAB-System
- Oder Sie haben eine Freistellung aufgrund des Alters oder des Dienstalters erhalten, die mit dem Formular C17-DAB beantragt wurde
- Oder Sie wurden entlassen aufgrund:
- Ihr Unternehmen ist als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in einer Umstrukturierung anerkannt
- Und Ihr Unternehmen hat diese Anerkennung vor dem 9. Oktober 2014 erhalten
- Und Sie sind mindestens 58 Jahre alt oder Sie können nachweisen, dass Sie mindestens 38 Jahre lang gearbeitet haben. Sie erreichen diese 38 Jahre am Ende Ihrer Kündigungsfrist. Oder am Ende des Zeitraums, in dem Sie eine Kündigungsentschädigung erhalten