Vollarbeitslos nach dem Studium

Sie sind nach dem Studium vollarbeitslos. Sie können ein Eingliederungsgeld beantragen.

Wann haben Sie Anspruch auf ein Eingliederungsgeld?

Sie haben gerade Ihr Studium abgeschlossen und sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz?

Sie können nach 310 Tagen ein „Eingliederungsgeld“ beantragen.
Dies ist nur dann möglich, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind noch nicht 25 Jahre alt
  • Sie haben ein Studium absolviert, das Ihnen erlaubt Leistungen zu beantragen
  • Sind Sie jünger als 21 Jahre? Dann benötigen Sie auch ein Diplom.

Sind Sie Nicht-Belgier? Dann müssen Sie sich rechtmäßig in Belgien aufhalten und

  • von einer Arbeitskarte befreit sein
  • oder im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein
  • oder Anspruch auf eine Arbeitskarte haben, ohne sich auf dem Arbeitsmarkt umzusehen

Was müssen Sie tun?

  1. Registrieren Sie sich als Arbeitsuchender

    • sobald Sie Ihr Studium beendet haben
    • bei Ihrem regionalen Arbeitsvermittlungsdienst
      • für Flandern: VDAB
      • für die Region Brüssel: Actiris
      • für Wallonien: Forem
      • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

    Ihr regionaler Arbeitsvermittlungsdienst informiert Sie über Ihre Anmeldungsbedingungen. Dies kann in der Regel einfach über die Website erfolgen.

    Verlangen Sie einen Nachweis über Ihre Anmeldung. Bewahren Sie diesen Nachweis gut auf

  2. Suchen Sie aktiv einen Arbeitsplatz

    Der Zeitraum von 310 Tagen nach Ihrem Studium ist die „berufliche Eingliederungszeit". Die Arbeitsvermittlung prüft regelmäßig, ob Sie aktiv auf Arbeitssuche sind. Möchten Sie ein Eingliederungsgeld beantragen? Dann benötigen Sie zwei positive Evaluierungen .

    Achtung! Diese Situationen können die Zeit Ihrer beruflichen Eingliederung unterbrechen:

    • Krankheit
    • Auslandsaufenthalt
    • Studium

    Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  3. Nach der Berufseingliederungszeit bestätigen Sie Ihre Anmeldung beim regionalen Arbeitsvermittlungsdienst

    • am Ende Ihrer Berufseingliederungszeit
    • und vor Ihrem 25. Geburtstag
  4. Beantragen sie Ihr Berufseingliederungsgeld

    • am Ende Ihrer Berufseingliederungszeit
    • und vor Ihrem 25. Geburtstag

    Vereinbaren Sie einen Termin

    Wir bereiten Ihre Akte gemeinsam mit Ihnen vor. Dies kann bis zu zwei Monate dauern. Wenn die Akte fertig ist, schicken wir sie zur Genehmigung an das LFA. Erst dann haben Sie Anspruch auf den vollen Betrag Ihrer Leistung.

     

    Was bringen Sie zu dem Termin mit?

    • Ihren Personalausweis oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung
    • ihre Bescheinigung über das Ende Ihrer Berufseingliederungszeit

    Diese haben Sie bei Ihrer Anmeldung (Schritt 3) von Ihrer regionalen Arbeitsvermittlung erhalten.

    • eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses, wenn Sie ein Hochschulstudium absolviert haben
    • Ihre Bankkontonummer
    • eine Liste der Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben
      • Familienname und Vorname
      • Geburtsdatum
      • Einkommen: Höhe und Art des Einkommens: Gehalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente
    • eventuell weitere Dokumente, je nach Ihrer persönlichen Situation

     

    Fragen Sie uns, wenn Sie einen Termin vereinbaren.

  5. Füllen Sie Ihre Kontrollkarte aus

    Sie können die elektronische Kontrollkarte oder eC3 oder die Papier- Kontrollkarte C3A verwenden. Wir stellen Ihnen die Papierkarte zur Verfügung und unser Mitarbeiter  erklärt Ihnen, wie Sie diese ausfüllen müssen. Wir zahlen Ihre Unterstützung auf der Grundlage der Angaben, die Sie gemacht haben.

    Sie übermitteln uns die ausgefüllte Karte am Ende eines jeden Monats:

Wie lange haben Sie Anspruch auf ein Eingliederungsgeld?

  • Ist Ihr Familienstatus „„Zusammenlebend“? Dann erhalten Sie die Leistung  drei Jahre lang.
  • Sind Sie ein „Alleinstehend“ oder „Familienoberhaupt“? Dann können Sie die Leistung bis zum Ende des Monats erhalten, in dem Sie 33 Jahre alt geworden sind.

 

Haben Sie in dieser Zeit gearbeitet oder studiert? Dann kann die Leistungsdauer länger sein. Lesen Sie weitere Informationen über das Berufseingliederungsgeld.

Haben Sie medizinische oder psychosoziale Probleme, die Sie daran hindern, eine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden? Wurden Sie vor Ablauf dieser drei Jahre als nicht zuführbarer Arbeitssuchender anerkannt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Beschützungsgeld. Diese müssen Sie nicht selbst beantragen. Lesen Sie weitere Informationen über das Beschützungsgeld.