Sie werden arbeitslos, nachdem Sie als Selbständiger tätig waren

Wurden Sie arbeitslos, nachdem Sie als Selbständiger tätig waren? Dann gibt es zwei mögliche Situationen.

Waren Sie als Angestellter tätig, bevor Sie sich selbständig gemacht haben?

Hatten Sie eine Festanstellung, und wurden Sie entlassen oder haben Sie gekündigt? Haben Sie dann als Selbständiger im Hauptberuf begonnen? Dann können Sie nach Beendigung Ihrer Tätigkeit als Selbständiger Anspruch auf eine Leistung als Vollarbeitsloser haben.

Was müssen Sie tun?

  1. Nachweis, dass Sie genügend Tage als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Tagen gearbeitet haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des LfA.

    Waren Sie mindestens 6 Monate lang selbständig tätig? Der Zeitraum verlängert sich um die Zeit, die Sie als Selbständiger gearbeitet haben, und beträgt maximal 15 Jahre.

  2. Melden Sie sich bei Ihrem regionalen Arbeitsamt:

    • bei VDAB in Flandern
    • bei Actiris in der Region Brüssel
    • bei Forem in der Wallonie
    • beim ADG im deutschsprachigen Gebiet
  3. Beantragen Sie eine Unterstützung.

    Sie benötigen diese Formulare:

    • Formular C1
    • C4 Ihrer letzten Tätigkeit von mindestens 4 Wochen als Arbeitnehmer
    • Bescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers; darin wird bestätigt, dass er Sie nicht wieder einstellen kann.
    • Bescheinigung über die Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit: Diese Bescheinigung benötigen Sie nur, wenn wir in der nationalen Datenbank der Selbständigen noch keine Beendigung feststellen können.

Waren Sie bereits arbeitslos, bevor Sie sich selbstständig gemacht haben?

Haben Sie als Arbeitssuchender Leistungen erhalten, bevor Sie sich selbstständig gemacht haben?

Was müssen Sie tun?

  1. Beantragen Sie die Leistung erneut. Legen Sie uns folgende Formulare vor:

  2. Melden Sie sich erneut als Arbeitssuchender an.

    Sie müssen nicht erneut nachweisen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Tagen gearbeitet haben.

    Der Zeitraum zwischen dem ersten und dem erneuten Leistungsantrag darf 3 Jahre nicht überschreiten. Der Zeitraum von 3 Jahren kann um bis zu 15 Jahre selbständiger Tätigkeit verlängert werden.

    Achtung:

    Werden Sie eine Zeit lang nicht mehr als Selbständiger arbeiten? Beträgt dieser Zeitraum weniger als sechs Monate? Dann können Sie keine Unterstützung erhalten.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre HfA-Zahlstelle, um Ihre Situation zu prüfen.