Bekommen Sie während der Sommerferien ein zeitversetztes Gehaltoder Arbeitslosengeld?

Haben Sie ein ganzes Schuljahr lang Vollzeit mit Zeitverträgen gearbeitet? Dann können Sie für die ganzen Sommerferien ein „zeitversetztes Gehalt“ bekommen.

Haben Sie nicht das ganze Schuljahr Vollzeit gearbeitet? Dann fordern Sie Arbeitslosengeld für die Tage an, für die Sie kein zeitversetztes Gehalt bekommen.
 

Was ist ein zeitversetztes Gehalt?

Das zeitversetzte Gehalt bekommen Sie als zeitweilig eingestellte Lehrkraft am Ende der Monate Juli und August. Auf diese Weise können Sie die Sommerferien überbrücken. Diese Vergütung wird von den Bildungsministerien der Gemeinschaften bezahlt.

Haben Sie Anspruch auf ein zeitversetztes Gehalt?

Sie haben Anspruch auf ein zeitversetztes Gehalt, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben mit einem  befristeten Vertrag gearbeitet, d. h. mit einem Vertrag von begrenzter Dauer
  • Sie haben als Lehrkraft gearbeitet:
    • Sie waren Lehrkraft im Kindergarten, in der Grundschule oder in der Sekundarstufe
    • Sie waren Lehrer an einer Hochschule der Französischen oder Deutschsprachigen Gemeinschaft
    • Sie hatten einen Funktion, die mit einer Schule verbunden war. Sie waren zum Beispiel Kinderpfleger(in), Bibliothekar(in), Physiotherapeut(in), Schulassistent(in)-Erzieher(in), Sekretär(in)-Bibliothekar(in), Direktionssekretär(in), Ökonom, Krankenpfleger(in), Logopäde(in) oder Sozialassistent(in).
  • Sie haben in einer Unterrichtsanstalt gearbeitet, die von der flämischen, französischen oder deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert, subventioniert oder anerkannt ist. Also nicht in einer Privatschule oder in einer europäischen Schule

Waren Sie in einer anderen Situation tätig? Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Sie haben keinen Anspruch auf ein zeitversetztes Gehalt? Gehen Sie sofort zu Schritt 5: „Beantragung von Arbeitslosenunterstützung“

Bekommen Sie immer in den gesamten Sommerferien ein zeitversetztes Gehalt?

Das hängt von Folgendem ab:

  • Der Anzahl der Tage, an denen Sie gearbeitet haben
  • Ob Sie Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet haben

Wir werden Sie informieren, wenn der Zeitraum des zeitversetzten Gehalts endet. Für die anderen Urlaubstage beantragen Sie Arbeitslosengeld.

Wann beginnt das zeitversetzte Gehalt?

Arbeiten Sie in der Vorschul-, Grundschul- oder Sekundarschulbildung?

Alles hängt davon ab, in welcher Gemeinschaft Sie während des Schuljahres gearbeitet haben.  

  • Sie haben ausschließlich für die Französische Gemeinschaft gearbeitet? In diesem Fall ist die aufgeschobene Vergütung ab dem 10. Juli 2023 aufgebraucht.  
  • Sie haben ausschließlich für die Flämische und/oder Deutschsprachige Gemeinschaft gearbeitet? In diesem Fall ist die aufgeschobene Vergütung ab dem 1. Juli aufgebraucht. 
  • Haben Sie sowohl für die Französische Gemeinschaft als auch für die Flämische und/oder Deutschsprachige Gemeinschaft gearbeitet? In diesem Fall wird die aufgeschobene Vergütung ab einem Datum zwischen dem 1. und dem 10. Juli aufgebraucht.

Arbeiten Sie an einer Hochschule?

 Meistens ist Ihr aufgeschobenes Entgelt ab dem 15. Juli aufgebraucht, dem Tag nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags. 

Sie bekommen höchstens zwei Monate zeitversetztes Gehalt, ungeachtet des Anfangsdatums.

Fordern Sie Arbeitslosengeld an

  1. Fordern Sie Ihre Unterstützung bei uns an

    Haben Sie bereits einmal eine Unterstützung bei uns beantragt?

    Dann stellen Sie den neuen Antrag in Meine HfA-Akte

    Sind Sie nicht sicher, ob Sie bereit eine Akte bei uns haben?

    Sie können es in Meine HfA-Akte nachlesen.

    Haben Sie noch keine Akte oder ist Ihre Akte noch nicht aktiv?

    In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

     

    Wann stellen Sie den Antrag?

    • Sind Sie derzeit vollarbeitslos? Und haben Sie kein Arbeitslosengeld beantragt?
      Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich
    • Haben Sie einen Vertrag bis zum Ende des Schuljahrs?
      Stellen Sie Ihren Antrag am Ende des Zeitraums, in dem Sie ein zeitversetztes Gehalt erhalten. Fragen Sie uns vor Ende Juli, für wie viele Tage Sie diese Vergütung erhalten werden. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Ihr Antrag zu spät beim LFA eingeht
    • Haben Sie einen Vertrag, den vor dem Ende des Schuljahrs endet?
      Stellen Sie Ihren Antrag nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
    • Sind Sie derzeit vollarbeitslos und erhalten bereits Arbeitslosengeld? Dann müssen Sie nichts mehr tun

     

    Was brauchen Sie für Ihre Akte?

    • Ihren Personalausweis
    • Ein Formular C1
    • Alle Ihre C4-oder C4-Unterrichtswesen-Formulare ab 1. April.
    • Warten Sie nicht, bis Sie alle C4s haben, um Ihren Antrag einzureichen. Sie können die C4s nachträglich noch hinzufügen
    • Haben Sie an einer Hochschule der Flämischen Gemeinschaft gearbeitet? Fügen Sie dann die Bescheinigung mit der Anzahl der bezahlten Urlaubstage hinzu, die sie während der Sommerferien bekommen
  2. Wir senden Ihre Anfrage an das LFA.

    Sobald das LFA eine positive Antwort gibt, erhalten Sie von uns Ihre Leistungen.

  3. Senden Sie uns auch Ihre Kontrollkarten

    Schicken Sie uns Ihre Kontrollkarte am Ende jedes Monats, für den Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten. Sie haben die Wahl zwischen der elektronischen Kontrollkarte oder eC3 und der Papierkontrollkarte. Wenn Sie sich für die Papierkontrollkarte entscheiden, erhalten Sie diese von uns. 

    Haben Sie eine Einkommensgarantie-Leistung (IGU) die während der Ferienmonate weiterläuft? Senden Sie uns wie üblich Ihr Formular C3 Teilzeit.

     

    So übermitteln Sie die Kontrollkarten.

Müssen Sie sich als Arbeitssuchender melden?

Haben Sie Anspruch auf ein zeitversetztes Gehalt? Oder haben Sie keinen Anspruch auf ein zeitversetztes Gehalt, gehören aber zu diesen Gruppen?

  • Lehrkräfte an Hochschulen der Flämischen Gemeinschaft
  • Lehrkräfte mit einem GECO-, APE- oder DSP-Vertrag oder von einem Zeitarbeitsunternehmen eingestellte Lehrkräfte
  • Arbeitnehmer in CLB-Zentren
  • Lehrkräfte in Ausbildungszentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands
  • Lehrkräfte an Europäischen Schulen
  • Lehrkräfte im Ausland (APEFE, VVOB, CGRI)
  • Arbeitnehmer mit einem Einstiegsvertrag
  • Verwaltungspersonal, Wartungspersonal und Küchenpersonal
  • Schulbusbegleiter

 

Dann gelten für Sie die folgenden Regeln:

  • Sie müssen sich in den Monaten Juli und August nicht als Arbeitssuchende(r) melden.
    Für die Hochschulen der französisch- und deutschsprachigen Gemeinschaft ist dies auch im September nicht erforderlich.
  • Bleiben Sie nach 31. August arbeitslos?
    Dann melden Sie sich bis spätestens 9. September als Arbeitssuchender an.

    Haben Sie an einer Hochschule der Französischen oder Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet und sind Sie nach dem 30. September vollarbeitslos? Melden Sie sich dann spätestens am 8. Oktober als Arbeitssuchende(r) an
  • Waren Sie bereits vor Anfang Juli voll arbeitslos?
    Melden Sie sich dann innerhalb von 8 Kalendertagen, nachdem Sie eine Leistung beantragt haben, als Arbeitssuchende(r) an. Sie müssen sich dann nicht mehr im September oder Oktober anmelden
  • Sie melden sich bei Ihrem regionalen Arbeitsvermittlungsdienst an:
    • Für Flandern: VDAB
    • Für die Region Brüssel: Actiris
    • Für Wallonien: Forem
    • Für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Akte in Ordnung zu bringen.

Müssen Sie nach den Sommerferien noch etwas tun?

Haben Sie einen Vollzeitvertrag für das neue Schuljahr?

Dann müssen Sie nichts mehr tun.

 

Haben Sie einen Teilzeitvertrag für das neue Schuljahr?

  • Haben Sie genügend Tage im Rahmen eines Vollzeitvertrags gearbeitet? Dann können Sie das Statut der Teilzeitbeschäftigung mit  „Beibehaltung von Rechten“ beantragen.
  • Liegt Ihr Gehalt unter einer bestimmten Grenze? Dann können Sie eine Zulage erhalten.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

 

Haben Sie in den Sommerferien eine Unterstützung beantragt und noch keinen Vertrag für das neue Schuljahr erhalten?

Melden Sie sich als Arbeitssuchender und legen Sie uns die elektronische Kontrollkarte eC3 oder die Papierkontrollkarte C3A vor. Sie legen uns diese Karte am Ende eines jeden Monats vor.

Sie können die Karte unter  www.mysocialsecurity.be  oder über die eC3-App für iOS und Android online übermitteln. Lesen Sie weitere Informationen über die elektronische Kontrollkarte

 

Haben Sie in den Sommerferien keine Unterstützung beantragt und noch keinen Vertrag für das neue Schuljahr erhalten?

So haben Sie beispielsweise keine Unterstützung beantragt, weil Sie während der Sommerferien ein zeitversetztes Gehalt erhalten haben. Beantragen Sie eine Unterstützung und melden Sie sich als Arbeitssuchende(r) an.

Was mit den Kurzferien?

Während der Kurzferien (Herbstferien, Weihnachtsferien, Krokusferien, Osterferien) erhalten Sie Ihren Lohn meistens weiterbezahlt.

Haben Sie eine Einkommenssicherungszulage? Dann läuft diese während der Kurzferien einfach weiter.

Haben Sie nach den Kurzferien keine Arbeit mehr? Befolgen Sie dann die Schritte des Titels „Fordern Sie Arbeitslosengeld an".