Sie sind vollarbeitslos und als Arbeitsuchender freigestellt.

Freigestellt als Arbeitsuchender. Was bedeutet das?

In einigen Fällen müssen Sie sich nicht als Arbeitssuchender anmelden.

Beispielsweise:

  • als Pflegeperson
  • als älterer Arbeitsloser mit einer langen Berufslaufbahn von 44 Jahren
  • während der Sommerferien, wenn Sie bis zum Ende des Schuljahres im Unterrichtswesen gearbeitet haben

 

In anderen Fällen müssen Sie sich sehr wohl als Arbeitssuchender anmelden.

Dann gelten für Sie angepasste Freistellungen.

Beispielsweise:

  • Sie sind mehr als 33% arbeitsunfähig.
  • Sie sind älter als 60 Jahre.

Neugierig, welche Befreiungen in Ihrer Situation gelten?  Sehen Sie sich im Bereich „Befreiungen„um.

Was müssen Sie tun?

  1. Beantragen Sie Ihre Unterstützung

    Sind Sie gerade arbeitslos geworden? Kontaktieren Sie uns unverzüglich. Warten Sie nicht, bis Sie alle Formulare haben.

  2. Lassen Sie sich betreuen

    Sie wissen nicht, welche Rechte und Pflichten Sie haben? Stellen Sie uns Ihre Frage.

    Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen.

    Tun Sie das nicht? Dann können Sie Ihre Unterstützung verlieren. Vorübergehend oder dauerhaft.

     

    Dies sind Ihre Pflichten:

    • Sie müssen die angebotene Betreuung annehmen und mitarbeiten.
    • Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie zu betreuen („Outplacement“).

    Bietet Ihr Arbeitgeber keine Betreuung an? Oder zu spät? Dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber für in Verzug“ setzen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    • Wurde Ihnen nach einer Umstrukturierung gekündigt? Und gibt es eine Beschäftigungszelle? Dann müssen Sie sich bei dieser Zelleanmelden.
  3. Verwenden Sie Ihre Kontrollkarte richtig.

    Wenn Sie von der Anmeldung als Arbeitssuchender befreit sind, verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.  Sie arbeiten lieber nicht mit einer elektronischen Karte? Dann geben wir Ihnen eine Papierkarte C3C. Füllen Sie diese nur mit Tinte aus, die nicht gelöscht werden kann.

    Im Falle einer Kontrolle, müssen Sie Ihre Karte vorzeigen. Tragen Sie sie immer bei sich.

     

    Lesen Sie die Erklärung auf der Karte aufmerksam durch.

    • Einen Tag lang arbeitslos? Lassen Sie das Feld leer. Auch wenn es ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag ist.
    • Einen Tag lang Urlaub? Füllen Sie das Feld mit dem Buchstaben V aus.

    Sie nehmen vor Ende des Jahres bezahlten Urlaub. Tun Sie das nicht? Dann werden diese Tage im Dezember von Ihrer Unterstützung abgezogen.

    • Ein Zeitraum ohne Anspruch auf Unterstützung? Füllen Sie die Karte ordnungsgemäß aus. Das LfAerhält dann automatisch alle Informationen.
      • Eine Tag lang arbeiten? Machen Sie das Feld schwarz. Tun Sie dies, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.
      • Einen Tag lang krank? Füllen Sie das Feld mit dem Buchstaben Z aus.
      • Ein Tag Aufenthalt im Ausland? Geben Sie den Buchstaben A ein.

     

    Am Ende des Monats geben Sie uns die ausgefüllte Karte zurück.

     

    Sie sind über 60 Jahre alt?

    Sie müssen die C3C-Karte nicht verwenden. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Wann müssen Sie uns selbst kontaktieren?

  • Ihre Befreiung ist abgelaufen und Sie müssen wieder Arbeit suchen.
  • Ihre familiäre Situation ändert sich. Es gibt drei Familiensituationen:
    • Sie leben mit Ihrer Familie zusammen, mit Familienlast.
    • Sie leben allein.
    • Sie leben mit ihrer Familie zusammen, ohne Familienlast.
  • Ihre Adresse ändert sich.
  • Ihre Kontonummer ändert sich.
  • Sie sind vier Wochen oder länger nicht mehr arbeitslos. Und Sie wollen erneut Unterstützung beantragen. Sie waren zum Beispiel krank. Oder Sie haben gearbeitet. Oder Sie wurden suspendiert.
  • Sie beginnen eine Teilzeitbeschäftigung.
  • Sie beginnen mit einem Nebenberuf.
  • Sie beginnen als Freiwilliger.
  • Sie beginnen mit einer Ausbildung.