Sie sind nach einer Unterbrechung wieder vollarbeitslos

Sie waren arbeitslos? Und Sie haben danach mehr als 28 Tage keine Leistungen mehr beantragt wegen:

  • Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Mutterschutz, Mutterschaftsurlaub, usw.)
  • Auslandsaufenthalt
  • Studium ohne Befreiung vom VDAB, Actiris, Forem, ADG
  • Selbstständige Tätigkeit
  • Tageseltern
  • Freiheitsentzug

Danach haben Sie möglicherweise wieder Anspruch auf eine Leistung:

  • eine Leistung für Arbeitslosigkeit 
  • oder eine Eingliederungsbeihilfe, wenn Sie nach dem Studium einen Arbeitsplatz suchen

Wie lange darf die Unterbrechung dauern?

Maximal drei Jahre nach dem letzten Tag, an dem Sie die vorherige Leistung erhalten haben

Sie müssen keine Arbeitstage mehr nachweisen.

Sie müssen nicht noch einmal eine Berufseingliederungszeit durchlaufen. Dies sind die 310 Tage, die Sie nach dem Studium warten müssen, um ein Eingliederungsgeld zu erhalten.

Bei diesen Unterbrechungen können Sie auch nach 3 Jahren noch eine Leistung beantragen:

  • Studium ohne Befreiung vom VDAB, Actiris, Forem, ADG
  • Selbstständige Tätigkeit
  • Tageseltern / Kinderbetreuung
  • Freiheitsentzug

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre HfA-Zahlstelle.

Wie können Sie die Unterstützung beantragen?

  1. Abhängig davon, wo Sie wohnen: Registrieren Sie sich als Arbeitsuchende/r

    Flämische Region, Region Brüssel Hauptstadt, Deutschsprachiger Landesteil

    • Innerhalb von acht Tagen nach der Beantragung Ihrer Unterstützung
    • Bei Ihrem regionalen Dienst für Arbeitsvermittlung
      • Für Flandern: VDAB
      • Für die Region Brüssel: Actiris
      • Für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

     

    Französischsprachiger Teil der wallonischen Region

    • Seit 1. Januar 2022 meldet Forem Sie für unbestimmte Dauer an. Eine erneute Anmeldung ist folglich nicht mehr erforderlich nach:
      • einem Zeitraum ohne Leistungen;
      • einem Ausschluss aufgrund einer Sanktion;
      • einem Zeitraum von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit;
      • dem Ende Ihrer Berufseingliederungszeit;
      • einer Befreiung für Studium, Ausbildung oder Praktikum.
    • Eine erneute Anmeldung ist erforderlich:
      • nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger von mindestens 28 Tagen (außer als Arbeitnehmer mit Beibehaltung von Rechten);
      • bei Verlust des Zugangs zum Arbeitsmarkt;
      • bei einer freiwilligen Abmeldung;
      • wenn Sie nicht mehr in der Region wohnen.
    • Bitte beachten: Die Anmeldung als Arbeitssuchende(r) ist eine Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung. Sie können Ihre Anmeldungen auf der Website von Forem ansehen und herunterladen.
  2. Beantragen Sie Ihre Unterstützung sofort

    Warten Sie nicht, bis Sie alle Unterlagen haben. Beantragen Sie die Leistung, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind. Sie bekommen die Leistung ab dem Tag Ihrer Antragstellung.

    Sie benötigen diese Dokumente:

    • Bei Arbeitsunfähigkeit: das Formular C6, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten

      Dieses Formular belegt den Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig waren.
    • Im Falle einer weiteren Unterbrechung: das Formular C109
    • Formular C1 -  Meldung der persönlichen und familiären Situation 

      Dieses Formular erhalten Sie auch bei Ihrer Hfa-Zahlstelle.

      Lesen Sie das Formular C1 sorgfältig durch und beantworten Sie richtig alle Fragen. Haben Sie falsche Informationen angegeben? Dann können Sie Ihren Leistungsanspruch verlieren. Möglicherweise müssen Sie Leistungen zurückzahlen.
    • Ein Nachweis, dass Sie als Arbeitssuchende(r) eingetragen sind.