Sie sind „zeitweilig arbeitslos". Was bedeutet das?

Haben Sie einen Arbeitsvertrag? Und arbeiten Sie zeitweilig nicht? Oder zeitweilig weniger? Dann sind Sie „zeitweilig arbeitslos".

Was kann die Ursache Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit sein?

  • wirtschaftliche Gründe, weil dort, wo Sie arbeiten, zeitweilig weniger Arbeit verfügbar ist
  • schlechtes Wetter, beispielsweise Frost im Bausektor
  • technische Störung in einer Fabrik: aus diesem Grund können nur Arbeiter technisch arbeitslos sein
  • Unternehmensschließung während des Jahresurlaubs
  • Streik, jedoch nicht, wenn Sie selbst am Streik teilnehmen
  • Lock-out: der Arbeitgeber hindert die Arbeitnehmer an der Arbeit
  • höhere Gewalt, beispielsweise nach einem Brand
  • höhere Gewalt aus medizinischen Gründen: Ihr Arbeitgeber hat nach Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht sofort eine geeignete Arbeitsstelle für Sie

Haben Sie Anspruch auf eine Unterstützung?

Als zeitweilig arbeitslos können Sie Arbeitslosengeld  beanspruchen. Dafür müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen in Belgien.
  • Sie erfüllen die Bedingungen aus dem Infoblatt T50.
  • Sie füllen jeden Monat ein C3.2A-Kontrollformular aus.
    Sie übermitteln das Kontaktformular am Ende jeden Monats an Ihre HfA-Zahlstelle.
  • Als zeitweilig arbeitslos müssen Sie sich nicht als Arbeitssuchender anmelden.
    Wird Ihnen eine geeignete Stelle angeboten? Dann dürfen Sie diese ablehnen.
    Achtung! Sie müssen sich doch als Arbeitssuchender anmelden, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

Sie sind drei Monate zeitweilig arbeitslos durch höhere Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen?

  • Sie müssen sich innerhalb von acht Tagen als Arbeitssuchender anmelden.
  • Wird Ihnen eine geeignete Stelle angeboten? Dann müssen Sie diese Stelle annehmen.

Sie melden sich bei Ihrem regionalen Arbeitsamt an:

  • Für Flandern: VDAB
  • Für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris
  • Für Wallonien: Forem
  • Für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

Melden Sie sich online an. Das geht schnell. Oder vereinbaren Sie einen Termin.  

Wie können Sie die Unterstützung beantragen?

Sie übermitteln uns:

Senden Sie alles per Post an Ihre HfA-Zahlstelle.

Sehen Sie sich Ihre Situation lieber gemeinsam mit uns an? Vereinbaren Sie dann bitte online oder telefonisch einen Termin.

Wir müssen Ihren Antrag rechtzeitig an das LfA senden: zwei Monate nach dem Ende des Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos werden. Zum Beispiel: Sie werden am 15. September zeitweilig arbeitslos. Ihr Antrag muss vor Ende November beim LfA eingehen.

Bitte beachten: Ändert sich etwas bei Ihrer Beschäftigung (Änderung der Arbeitszeit, Arbeitgeber)? Dann müssen Sie einen neuen Antrag einreichen.

Wie erhalte ich meine Unterstützung?

Sie können eine elektronische Kontrollkarte einreichen. Weitere Informationen zur eC3.2? Lesen Sie das Infoblatt T174 des LfA.

Sie können Ihre Karte auch im Papierformat einreichen. Wenn Sie sich für die Papierkontrollkarte C3.2A entscheiden, legen Sie uns während der gesamten Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit am Ende jedes Monats das Original (kein Scan oder Foto) vor. Diese Karte wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Wie viel Unterstützung erhalten Sie?

  • Sie erhalten 65 % Ihres begrenzten letzten Lohns. Dieser Betrag bleibt gleich, solange Sie Ihre Unterstützung bekommen.
  • Sie bezahlen 26,75 % Berufssteuervorabzug.
  • Sie bezahlen Steuer zum gewöhnlichen Steuersatz. Das bedeutet, dass Sie vielleicht etwas mehr Steuern zahlen. Oder dass Sie vielleicht etwas weniger Steuern zurückbekommen. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Teilen Sie uns jede Veränderung mit

Melden Sie jede Veränderung, die Ihre Unterstützung beeinflussen kann bei Ihrer HfA-Zahlstelle

  • anderer Arbeitgeber;
  • andere Arbeitszeit;
  • andere Adresse;
  • andere Kontonummer;
  • Sie beginnen einen Nebenberuf;
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