Sie sind im Bausektor zeitweilig arbeitslos

Viele Aktivitäten im Bausektor sind vom Wetter abhängig. Dadurch ist der Sektor anfällig für zeitweilige Arbeitslosigkeit. Deshalb gibt es eine spezifische Regelung für den Bausektor.

Sind Sie aufgrund von schlechtem Wetter zeitweilig arbeitslos?

Sie haben sofort Anspruch auf Unterstützung, wenn Sie in Belgien wohnen und die unten aufgeführten Maßnahmen einhalten sowie die Bedingungen im Infoblatt T50 erfüllen.

Ihre Kontrollkarte C3.2A-Bau

Sie können eine elektronische Kontrollkarte einreichen. Weitere Informationen zur eC3.2? Lesen Sie das Infoblatt T174 des LfA.

Sie können Ihre Karte auch im Papierformat einreichen. Vor Beginn des Monats erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kontrollkarte C3.2A-Bau. Tragen Sie Ihre Karte den ganzen Monat über bei sich und füllen Sie sie jeden Tag aus, auch wenn Sie noch nicht zeitweilig arbeitslos waren.

Füllen Sie die Karte jeden Tag aus. Tun Sie das nicht, bevor Sie zur Baustelle gehen. Warten Sie, bis Sie dort eintreffen.

  • Können Sie aufgrund von Schlechtwetter nicht arbeiten? Dann lassen Sie Ihre Karte an diesem Tag leer. Ihr Arbeitgeber kann Sie zeitweilig arbeitslos melden.
  • Können Sie doch arbeiten? Dann färben Sie das Kästchen dieses Tages schwarz, bevor Sie zu arbeiten beginnen.

Waren Sie keinen einzigen Tag arbeitslos? Dann werfen Sie die Kontrollkarte am Ende des Monats weg.

Haben Sie Ihre Kontrollkarte verloren? Dann melden Sie dies unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser informiert das LFA und stellt Ihnen unverzüglich ein Duplikat aus. Erteilt der Direktor des LFA seine Zustimmung? Dann können Sie für diesen Monat eine Unterstützung für zeitweilige Arbeitslosigkeit auf Basis dieses Duplikats erhalten.

Haben Sie einen Fehler auf der Karte gemacht? Korrigieren Sie diesen nicht selbst!

  • Melden Sie dies direkt beim LFA oder bei Ihrer HfA-Zahlstelle, um zu prüfen, ob eine Behebung möglich ist.
  • Oder legen Sie der Karte eine Erklärung bei, in der Ihr Arbeitgeber oder ein Kollege bestätigt, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Ihr Arbeitgeber oder Kollege muss diesen Brief selbst schreiben. 

Was ist, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln?

Sie müssen einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld mit dem Formular C3.2- Arbeitnehmer einreichen.

Sie können uns eine elektronische Kontrollkarte oder eine Papierkontrollkarte C3.2A-Bau übermitteln. Diese Karte wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Haben Sie von Ihrem vorigen Arbeitgeber bereits eine Kontrollkarte C3.2A-Bau bekommen?

Dann wird Ihr neuer Arbeitgeber:

  • das Kästchen „Neuer Arbeitgeber“ auf Ihrer Karte ausfüllen;
  • Ihre Kartennummer und das Diensteintrittsdatum an das LSS, das Landesamt für soziale Sicherheit, weiterleiten.

 

Haben Sie für diesen Monat noch keine Kontrollkarte C3.2A-Bau?

Dann bekommen Sie die Karte von Ihrem neuen Arbeitgeber. Reichen Sie einen neuen Antrag C3.2 bei uns ein.

Wie beantragen Sie die Unterstützung für zeitweilige Arbeitslosigkeit?

  1. Sind Sie zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos?

    Sind Sie zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos? Übermitteln Sie folgende Dokumente so schnell wie möglich an Ihre HfA-Zahlstelle:

    • ein Formular C1;
    • Ihren Antrag auf eine Unterstützung für zeitweilige Arbeitslosigkeit: das Formular C3.2-Arbeitnehmer. Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck seiner Meldung. Diesen Ausdruck müssen Sie uns nicht übermitteln;
    • ein Formular C1A, wenn Sie einen Nebenberuf haben.

    Wir übermitteln Ihren Antrag rechtzeitig an das LFA. Dies erfolgt maximal am Ende des zweiten Monats, nachdem Sie zum ersten Mal arbeitslos wurden. Werden Sie beispielsweise im Januar zum ersten Mal arbeitslos? Dann muss Ihr Antrag spätestens Ende März beim LFA eingehen.

  2. Übermitteln Sie uns monatlich Ihre elektronische Kontrollkarte oder Ihre Papierkontrollkarte C3.2A-Bau.

    Sie können eine elektronische Kontrollkarte einreichen. Oder legen Sie uns Ihre Kontrollkarte C3.2A-Bau im Papierformat jeden Monat vor, in dem Sie vorübergehend arbeitslos waren.

Wie viel Unterstützung erhalten Sie?

  • Sie erhalten 65 % Ihres begrenzten letzten Lohns. Dieser Betrag bleibt gleich, solange Sie Ihre Unterstützung bekommen.
  • Sie bezahlen 26,75 % Berufssteuervorabzug.

Die zusätzliche Entschädigung Bau

Sie erhalten die zusätzliche Entschädigung Bau zusätzlich zu Ihrer Unterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Sie erhalten die Entschädigung:

  • zusammen mit Ihrer Unterstützung;
  • für höchstens 60 Tage Arbeitslosigkeit.

Der Betrag hängt von Ihrer Ausbildung ab.

 

Wer hat Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung Bau?

  • Sie arbeiten als Bauarbeiter.
  • Sie haben eine Legitimationskarte als Berechtigter (RHLK).
  • Sie haben Anspruch auf zeitweilige Arbeitslosigkeit.

Die zusätzliche Entschädigung Frost

Arbeiten Sie hauptsächlich im Freien? Und wurde die Arbeit wegen anhaltendem Frost oder Schnee eingestellt?

Dann erhalten Sie eine zusätzliche Entschädigung Frost, wenn die Frost- oder Schneeperiode in Ihrem Entschädigungsbereich anerkannt wird. Sie finden die anerkannten Perioden für Ihren Bereich auf der Website von Constructiv.

Sie erhalten diese Entschädigung Bau zusätzlich zu Ihrer Unterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Sie erhalten die Entschädigung:

  • zusammen mit Ihrer Unterstützung;
  • für jeden Tag, an dem Sie wegen des Winterwetters zeitweilig arbeitslos sind.

Der Betrag hängt von Ihrer Ausbildung ab.

 

Wer hat Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung Frost?

  • Sie arbeiten in der Baubranche.
  • Sie haben eine Legitimationskarte als Berechtigter (Legitimatiekaart als Rechthebbende – RHLK).

 

Gesetzliche Entschädigung bei Frost und zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Besitzen Sie noch keine Legitimationskarte als Berechtigter (RHLK), sondern eine eingeschränkte Legitimationskarte?

Dann haben Sie Anspruch auf:

  • mindestens zwei Euro pro Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund von Frost;
  • eine Entschädigung von bis zu 60 Tagen im Falle wirtschaftlicher oder sonstiger zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Sie erhalten die Entschädigung zusammen mit Ihrer Unterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Wann müssen Sie uns kontaktieren?

Kontaktieren Sie uns immer, wenn sich Ihre Situation ändert, z. B.

  • Ihre Anzahl von Arbeitsstunden;
  • Ihre Adresse;
  • Ihr Arbeitgeber;
  • Ihre Kontonummer;
  • ein Nebenberuf;

Übermitteln Sie uns Ihre Kontrollkarte C3.2A-Bau am Ende eines jeden Monats. Sie erhalten diese von Ihrem Arbeitgeber.