Zeitweilig Arbeitslos während einer duale Ausbildung

Absolvieren Sie eine alternierende Ausbildung? Und werden Sie zeitweilig arbeitslos? Dann erhalten Sie einen Pauschalbetrag als Unterstützung.

Wie kann man die Unterstützung beantragen?

Erster Antrag zeitweilige Arbeitslosigkeit:

Senden Sie uns unverzüglich:

Ihr Arbeitgeber füllt auch eine Meldung aus. Davon erhalten Sie einen Ausdruck, den Sie uns nicht senden müssen.

Sehen Sie sich Ihre Situation lieber gemeinsam mit uns an? Vereinbaren Sie dann bitte online oder telefonisch einen Termin.

 

Wir senden Ihren Antrag rechtzeitig an das LFA.

Das muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos werden, geschehen.

Beispiel: Werden Sie am 15. September zeitweilig arbeitslos? Dann muss Ihr Antrag vor Ende November beim LFA eingehen.

 

Sind Sie danach noch einmal einen Zeitraum zeitweilig arbeitslos?

Dann müssen Sie nur einen neuen Antrag stellen, wenn sich Ihre Arbeitszeit ändert oder Ihr Arbeitgeber. Reichen Sie zu diesem Zweck das Formular C3.2-Arbeitgeber ein.

 

Senden Sie uns Ihre elektronische Kontrollkarte oder Ihre ausgefüllte Kontrollkarte C3.2A im Papierformat bis zum Ende jedes Monats ein.

Sie können eine elektronische Kontrollkarte einreichen. Weitere Informationen zur eC3.2? Lesen Sie das Infoblatt T174 des LfA.

Oder reichen Sie uns am Ende jedes Monats Ihre Originalkontrollkarte C3.2A ein (kein Foto oder Scan). Diese Karte wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Was ist, wenn sich Ihre Situation ändert?

Kontaktieren Sie uns unverzüglich, wenn sich etwas an Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation verändert.
Beispiel: Ihre Adresse oder Ihre Familienzusammensetzung oder Ihre Kontonummer ändert sich, Sie machen zusätzliche Tätigkeiten wie ehrenamtliche Arbeit, Vereinsarbeit …