Was ist eine „Entlassungsausgleichsentschädigung“?

Haben Sie vor 2014 als Arbeiter für denselben Arbeitgeber gearbeitet? Und wurden Sie entlassen? Dann ist Ihre Kündigungsfrist kürzer als die Kündigungsfrist für Angestellte. Das LFA bezahlt Ihnen eine Entschädigung, um diese Differenz auszugleichen. Diese Entschädigung ist die „Entlassungsausgleichsentschädigung“.

Warum hat ein Arbeiter eine kürzere Kündigungsfrist als ein Angestellter?

Vor 2014 war die Kündigungsfrist für Arbeiter kürzer als für Angestellte. Im Jahr 2014 wurde die Berechnung der Kündigungsfrist geändert. Arbeiter und Angestellte wurden zu diesem Zeitpunkt gleichgestellt. Somit haben sie die gleiche Kündigungsfrist im Falle einer Entlassung.

Haben Sie vor 2014 als Arbeiter gearbeitet? Und wurden Sie entlassen? Dann wird Ihre Kündigungsfrist in zwei Teilen berechnet:

  • Ab 2014 gilt die neue Berechnung mit einer ebenso langen Kündigungsfrist wie für Angestellte.
  • Vor 2014 gilt die alte Berechnung mit der kürzeren Kündigungsfrist. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das LFA Ihnen eine „Entlassungsausgleichsentschädigung“, um die Differenz auszugleichen.

Wie beantragen Sie die Entlassungsausgleichsentschädigung?

  1. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber ein C4-Formular.
  2. Auf diesem C4-Formular kreuzen Sie an, dass Sie die Entlassungsausgleichsentschädigung beantragen.
  3. Sie übermitteln uns das C4-Formular und das ausgefüllte Formular C1-Meldung der persönlichen und familiären Situation.
  4. Wir stellen den Antrag beim LFA.

Wann muss Ihr Antrag beim LFA eingereicht werden?

Beantragen Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des Zeitraums Ihrer Kündigungsentschädigung Leistungen als Vollarbeitsloser?

Der Antrag als Vollarbeitsloser muss spätestens zwei Monate nach diesem Zeitraum beim LFA eingehen. Sie können Ihre Entlassungsausgleichsentschädigung sofort ankreuzen.

Endet die Kündigungsfrist zum Beispiel am 5. Februar 2022? Dann muss Ihr Antrag bis spätestens 5. April 2022 beim LFA eingehen.

 

Nur ein Antrag auf Entlassungsausgleichsentschädigung?

In diesem Fall muss Ihr Antrag beim LFA spätestens sechs Monate nach Ihrer Kündigungsfrist oder dem Zeitraum, in dem Sie eine Entlassungsausgleichsentschädigung erhalten haben, eingereicht werden.

Endet die Kündigungsfrist zum Beispiel am 5. Februar 2022? Dann muss Ihr Antrag bis spätestens 5. August 2022 beim LFA eingehen.

 

Haben sie nach Ihrer Kündigung sofort wieder zu arbeiten begonnen? Und beantragen Sie später als sechs Monate nach Ihrer Kündigungsfrist zum ersten Mal Leistungen als Vollarbeitsloser?

Sie beginnen zum Beispiel während der Kündigungsfrist oder im Anschluss an die Kündigungsfrist bis zum 21. November 2022 wieder mit arbeiten. Ab dem 24. November werden Sie zum ersten Mal als Vollarbeitslose/r Leistungen beantragen.

Dann muss Ihr Antrag auf Entlassungsentschädigung zwei Monate nach dem 24. November 2022 beim LFA eingehen. Das bedeutet, dass die Frist spätestens am 23. Januar 2023 abläuft.