Ausbildungsunterstützung
Sind Sie arbeitssuchend, erhalten jedoch kein Arbeitslosengeld, wohnen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Und Sie beginnen eine individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen? Dann können Sie in vielen Fällen eine Ausbildungsunterstützung erhalten.
Wer bekommt eine Ausbildungsunterstützung?
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- Sie absolvieren eine individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen (IBU)
- Sie sind ein „nicht entschädigter Arbeitssuchender“: Sie haben keinen Anspruch auf Berufseingliederungsgeld oder Arbeitslosenunterstützung.
- Sie sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft.
- Sie sind beim ADG (Deutschsprachige Gemeinschaft) gemeldet.
- Sind Sie jünger als 45 Jahre? Dann dürfen Sie kein Diplom oder Zeugnis des Hochschulunterrichts besitzen.
Was ist eine individuelle Berufsausbildung (IBU)?
Eine IBU ist eine Ausbildung am Arbeitsplatz in einem Unternehmen:
- Diese Ausbildung muss mindestens halbtags sein.
- Nach einer IBU beschäftigt Sie der Arbeitgeber mindestens für die gleiche Dauer wie die der Ausbildung.
- Als Auszubildender haben Sie einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber und mit dem ADG (Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens).
Während der IBU erhalten Sie:
- eine Prämie von Ihrem Arbeitgeber
- eine Ausbildungsunterstützung über uns
Wie hoch ist die Ausbildungsunterstützung?
Der Tagesbetrag der Ausbildungsunterstützung entspricht dem Betrag des Berufseingliederungsgeldes.
Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation und Ihres Alters festgelegt.
Im LfA-Informationsblatt T37 erfahren Sie mehr über die Höhe Ihrer Unterstützung nach Ihrem Studium.
Wie beantragt man die Ausbildungsunterstützung?
Zu Beginn der Ausbildung senden Sie folgende Unterlagen umgehend an Ihre HfA-Zahlstelle:
- das Formular C63-IBU, das Sie vom ADG erhalten
- eine Kopie Ihres Vertrags
- ein ausgefülltes Formular C1 und ein Formular C109
Wir leiten Ihre Akte innerhalb von 2 Monaten nach Beginn Ihrer Ausbildung an das LfA weiter.
Am Ende eines jeden Monats übermitteln Sie folgende Unterlagen an Ihre HfA-Zahlstelle:
- Ihre Kontrollkarte
- oder Sie erhalten von uns Informationen über die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte eC3
- oder Sie erhalten von uns eine Kontrollkarte C3A in Papierform
- die Anwesenheitsbescheinigung C98, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten