Sie sind Alleinerzieher. Haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?

Wann bekommen Sie Kinderbetreuungszuschlag?

  • Sie wohnen in der wallonischen Region.
    (Wohnen Sie in der flämischen oder deutschsprachigen Region oder in der Region Brüssel Hauptstadt? Sie haben keinen Anspruch auf einen Zuschlag).
  • Sie sind alleinstehend mit Kindern.
  • Sie bekommen Arbeitslosengeld für Vollarbeitslosigkeit.
  • Sie beginnen mindestens halbtägig wieder zu arbeiten:
    • als Arbeitnehmer
    • oder als Selbstständiger im Hauptberuf
    • oder als Lehrkraft
    • oder als statutarischer Beamter

Wie beantragen Sie den Kinderbetreuungszuschlag?

  1. Reichen Sie das Formular C131.71 bei Ihrer HfA-Zahlstelle ein, gemeinsam mit einem Formular C1.
     
  2. Legen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags bei. Sind Sie selbstständig? Legen Sie einen Beitrittsbeweis einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige bei.
     
  3. Die HfA leitet Ihren Antrag an das LfA weiter. Das ist spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem Sie zu arbeiten begonnen, möglich. Kommt Ihr Antrag zu spät? Dann bekommen Sie den Kinderbetreuungszuschlag erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag beim LfA eingegangen ist.

Bitte verständigen Sie uns,

  • wenn Sie nicht mehr alleinstehend mit Kindern sind.
  • wenn sich etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis ändert