Arbeitslos, was nun?
Arbeitslos, was müssen Sie tun und wie läuft das Verfahren ab? Hier finden Sie alle Informationen.
Das Verfahren zur Beantragung von Unterstützung
-
Melden Sie sich als arbeitssuchend
Sind Sie arbeitslos geworden? Dann melden Sie sich als Arbeitsuchender an:
-
Beantragen Sie Ihre Unterstützung
Vereinbaren Sie sofort einen Termin. Warten Sie nicht, bis Sie alle Dokumente haben. Die HfA muss Ihre Unterlagen innerhalb der folgenden Fristen beim LfA einreichen:
Bei Vollarbeitslosigkeit
Innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung
Bei Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)
Bei Teilzeitarbeit (Einkommenssicherungszulage)
Bei Beantragung einer Zulage für Kunstwerke
Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Innerhalb von 2 Monaten ab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats
Bei Beantragung einer interregionalen Zulage oder einer Mangelberufszulage
Bei einem Änderungsantrag
Letzter Tag des Monats, der auf den Monat der Änderung folgt
Bei Beantragung einer Arbeitszulage
Innerhalb von 4 Monaten folgend auf den Monat, in welchem das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat
Bei Beantragung einer Arbeitszulage – Wallonische Region
Innerhalb von 2 Monaten folgend auf den Monat, in welchem das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat
Bei Beantragung eines Jugendurlaubs/Seniorenurlaubs
Vor dem 28.02. des Jahres, das auf das Jahr der Inanspruchnahme des Jugendurlaubs/Seniorenurlaubs folgt
-
Wir senden Ihre Akte an das LfA
Haben wir alle Unterlagen für Ihren Antrag? Dann schicken wir Ihre Akte an das LfA, das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.
-
Das LfA entscheidet, ob Sie Unterstützung erhalten
Das LfA informiert uns über diese Entscheidung.
-
Entscheidung des LfA
Wir zahlen Ihre Unterstützung nach einer positiven Entscheidung des LfA.
An welchen Dienst können Sie sich für welche Angelegenheit wenden?
Das regionale Arbeitsamt
Dies sind die regionalen Ämter für Arbeitsbeschaffung:
- für Flandern: VDAB
- für Wallonien: Forem
- für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris
- für den deutschsprachigen Landesteil: ADG
Was macht ein regionales Amt für Arbeitsbeschaffung?
- Es nimmt Ihre Anmeldung als Arbeitssuchende/r entgegen.
- Es hilft Ihnen, für Arbeitgeber sichtbar zu werden, und dass Sie auf der Suche nach Arbeit sind.
- Es bietet Schulungen an.
- Es hilft Ihnen bei Ihrer Arbeitssuche.
Die Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA)
Möchten Sie als Arbeitsloser Unterstützung erhalten? Sie können sich an die HfA oder an eine Gewerkschaft wenden. Die Dienstleistungen der HfA sind völlig kostenlos.
- Wir legen Ihre Akte an.
- Wir senden Ihre Akte an das LfA.
- Wir zahlen Ihre Unterstützung.
- Wir geben Ihnen Informationen aus.
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
- Es prüft, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben.
- Es bestimmt die Höhe der Unterstützung.
- Es prüft, ob Sie die richtige Leistung erhalten haben.
- Es bekämpft Betrug.
- Es sorgt dafür, dass die HfA und die Gewerkschaft Geld haben, um Ihre Leistungen zu zahlen.