Arbeitslos, was nun?

Arbeitslos, was müssen Sie tun und wie läuft das Verfahren ab? Hier finden Sie alle Informationen.

Das Verfahren zur Beantragung von Unterstützung

  1. Melden Sie sich als arbeitssuchend

    Sind Sie arbeitslos geworden? Dann melden Sie sich als Arbeitsuchender an:

    • innerhalb von acht Tagen nach dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit
    • bei Ihrem regionalen Arbeitsamt:
      • für Flandern: VDAB 
      • für Wallonien: Forem 
      • für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris 
      • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG 
    • vorzugsweise über die Website
  2. Beantragen Sie Ihre Unterstützung

    Vereinbaren Sie sofort einen Termin. Warten Sie nicht, bis Sie alle Dokumente haben. Die HfA muss Ihre Unterlagen innerhalb der folgenden Fristen beim LfA einreichen:

     

    Bei Vollarbeitslosigkeit

    Innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung

    Bei Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)

    Bei Teilzeitarbeit (Einkommenssicherungszulage)

    Bei Beantragung einer Zulage für Kunstwerke

    Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit

    Innerhalb von 2 Monaten ab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats

    Bei Beantragung einer interregionalen Zulage oder einer Mangelberufszulage

    Bei einem Änderungsantrag

    Letzter Tag des Monats, der auf den Monat der Änderung folgt

    Bei Beantragung einer Arbeitszulage

    Innerhalb von 4 Monaten folgend auf den Monat, in welchem das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat

    Bei Beantragung einer Arbeitszulage – Wallonische Region

    Innerhalb von 2 Monaten folgend auf den Monat, in welchem das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat

    Bei Beantragung eines Jugendurlaubs/Seniorenurlaubs

    Vor dem 28.02. des Jahres, das auf das Jahr der Inanspruchnahme des Jugendurlaubs/Seniorenurlaubs folgt

  3. Wir senden Ihre Akte an das LfA

    Haben wir alle Unterlagen für Ihren Antrag? Dann schicken wir Ihre Akte an das LfA, das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.

  4. Das LfA entscheidet, ob Sie Unterstützung erhalten

    Das LfA informiert uns über diese Entscheidung.

  5. Entscheidung des LfA

    Wir zahlen Ihre Unterstützung nach einer positiven Entscheidung des LfA.

An welchen Dienst können Sie sich für welche Angelegenheit wenden?

Das regionale Arbeitsamt

Dies sind die regionalen Ämter für Arbeitsbeschaffung:

  • für Flandern: VDAB 
  • für Wallonien: Forem 
  • für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris 
  • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG 

Was macht ein regionales Amt für Arbeitsbeschaffung?

  • Es nimmt Ihre Anmeldung als Arbeitssuchende/r entgegen.
  • Es hilft Ihnen, für Arbeitgeber sichtbar zu werden, und  dass Sie auf der Suche nach Arbeit sind.
  • Es bietet Schulungen an.
  • Es hilft Ihnen bei Ihrer Arbeitssuche.

Die Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA)

Möchten Sie als Arbeitsloser Unterstützung erhalten? Sie können sich an die HfA oder an eine Gewerkschaft wenden. Die Dienstleistungen der HfA sind völlig kostenlos.

  • Wir legen Ihre Akte an.
  • Wir senden Ihre Akte an das LfA.
  • Wir zahlen Ihre Unterstützung.
  • Wir geben Ihnen Informationen aus.

 Lesen Sie mehr über uns.

 

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

  • Es prüft, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben.
  • Es bestimmt die Höhe der Unterstützung.
  • Es prüft, ob Sie die richtige Leistung erhalten haben.
  • Es bekämpft Betrug.
  • Es sorgt dafür, dass die HfA und die Gewerkschaft Geld haben, um Ihre Leistungen zu zahlen.

Lesen Sie mehr über die Rolle und die Aktivitäten des LfA.

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