Ihre Online-Kontrollkarte

Sind Sie arbeitslos? Und sind Sie als Arbeitsuchender registriertIn diesem Fall können Sie Ihre blaue C3-Kontrollkarte online ausfüllen und einreichen. 

Sie sind zeitweilig arbeitslos? Sie können Ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 online ausfüllen und einreichen. 

Ihre elektronische Kontrollkarte (eC3 oder eC3.2) zeigt uns für jeden Monat an:

  • Ihre Arbeitstage
  • Ihre Krankheitstage
  • Ihre Urlaubstage
  • andere Tage, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten

Warum eine Online-Karte?

  • Sie können Ihre Karte einfach und schnell ausfüllen und einreichen.
  • Ihr Arbeitslosengeld wird schneller berechnet und gezahlt.
  • Ihre Karte ist immer und überall verfügbar.
  • Ihnen entstehen keine Kosten mehr für den Versand Ihrer Karte.

Sie sind nicht voll oder zeitweilig arbeitslos und beantragen trotzdem Arbeitslosengeld?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, das richtige Formular auszufüllen.

Wie füllt man die elektronische Kontrollkarte aus?

  • Besuchen Sie die Website der Sozialen Sicherheit (eC3 oder eC3.2) oder laden Sie folgende App herunter:
    • die Anwendung eC3 für Vollarbeitslosigkeit;
    • die Anwendung eC3.2 für zeitweilige Arbeitslosigkeit.
  • Loggen Sie sich ein:
    • mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser über Ihren Computer
    • mit itsme auf Ihren Smartphone

      Achtung! Sobald Sie sich einloggen, entscheiden Sie endgültig sich für die Nutzung der elektronischen Karte. Sie können also nicht mehr die Karte in Papierform verwenden.

      Sie möchten nach einer bestimmten Zeit wieder die Karte in Papierform verwenden?
      Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, Ihren Antrag beim LfA einzureichen.
  • Füllen Sie Ihre Karte aus
    Geben Sie alle anderen Tage an, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Zum Beispiel Arbeitstage, Krankheitstage oder Urlaubstage.
  • Bestätigen Sie, dass alle Ihre Angaben korrekt sind.
  • Übermitteln Sie die eC3 oder eC3.2 nach dem Ende des Monats.
  • Möchten Sie ein Dokument an die Karte anhängen?
    Zum Beispiel eine Bescheinigung über die Anwesenheit in einer Bildungseinrichtung.
    • Geben Sie auf dem Dokument deutlich Ihren Namen und Ihre Nationalregisternummer an. Diese Nummer finden Sie auf der Rückseite Ihres Personalausweises.
      • Bringen Sie das Dokument in einem Umschlag verpackt, in Ihre HfA-Zahlstelle.
      • Vermerken Sie „Siehe elektronische Kontrollkarte“ auf dem Umschlag.

Sie möchten weitere Informationen?

Informationen über die eC3 (Vollarbeitslosigkeit)

Informationen über die eC3.2 (zeitweilige Arbeitslosigkeit)

Informationen über die eID

Werfen Sie einen Blick auf https://eid.belgium.be./fr.

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