Höhe Ihrer Unterstützung

Die Höhe Ihrer Unterstützung hängt von Folgendem:

  • dem Lohn, den Sie vor Ihrer ersten Arbeitslosigkeit erhalten haben: die letzte Kündigung, die Sie bekamen, nachdem Sie mindestens 4 Wochen gearbeitet haben.
  • Ihre familiäre Situation: sie sind zusammenwohnend, alleinstehend oder Familienoberhaupt,
  • wie lange Sie früher als Arbeitnehmer beschäftigt waren (Ihre berufliche Vergangenheit)

Die Unterstützung nimmt im Laufe der Zeit ab (sie ist degressiv).

Degression: Verminderung in drei Hauptperioden

  • Der erste Zeitraum ist das erste Jahr, in dem Sie arbeitslos sind. Ihre Unterstützung ist dann ein Prozentsatz Ihres früheren Lohns. Die Unterstützung sinkt automatisch nach drei und nach sechs Monaten. Ihre berufliche Vergangenheit hat keinen Einfluss darauf.
  • Der zweite Zeitraum beginnt ab dem zweiten Jahr Ihrer Arbeitslosigkeit. Ihre Unterstützung nimmt stufenweise bis zu einem Pauschalbetrag (einem festen Betrag)ab. Wie lange dieser zweite Zeitraum dauert, hängt von Ihrer beruflichen Vergangenheit ab.
  • Der dritte Zeitraum ist der Zeitraum, in dem Ihre Unterstützung diesem (festen) Pauschalbetrag entspricht. Das ist also der niedrigste Betrag.

Können Sie zum ersten Zeitraum zurückkehren?

Haben Sie zwischen zwei arbeitslosen Zeiträumen einen langen Zeitraum gearbeitet? Dann können Sie wieder den Betrag des ersten Zeitraums erhalten.

Ein Beispiel: Sie haben 12 Monate Vollzeit gearbeitet und werden wieder arbeitslos.

Lesen Sie die Bedingungen im LFA-Infoblatt T67.

 

Kann das LFA die Zeiträume verlängern?

Wenn Sie zwischendurch arbeiten, kann das LFA die Zeiträume verlängern. Auch einige Freistellungen für Studien können die Zeiträume verlängern.

Dadurch sinkt Ihre Unterstützung weniger schnell auf den (festen) Pauschalbetrag ab.

Lesen Sie die Bedingungen im LFA-Infoblatt T67.

 

In welchen Fällen wird die Degression angehalten?

Ab dem zweiten Zeitraum wird Ihre Unterstützung nach diesen Ereignissen nicht mehr gekürzt:

  • Sie waren 25 Jahre berufstätig.
  • Sie verfügen über eine Anerkennung von mehr als 33% Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie sind 55 Jahre alt, oder älter.