Zweck der Nutzungsbedingungen des Video-Terminvereinbarungssystems
Mit dem Videoschalter will die HfA den Austausch schneller und einfacher gestalten, so dass der Kunde einen Termin vereinbaren kann, ohne sich zur Zahlstelle sich bewegen zu müssen.
Diese Nutzungsbedingungen beschreiben die Nutzung des Videoschalters. Durch Vereinbarung eines Termins am Videoschalter akzeptiert der Nutzer der Webseite die Nutzungsbedingungen ausdrücklich und bedingungslos. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit auf der HfA-Webseite abgerufen werden.
Dienstleistung
Die Nutzung des Videoschalters ist einfach und für alle Kunden zugänglich. Die Gespräche sind kostenlos.
Wenn der Sozialversicherte einen Termin vereinbart, kann er zwischen einem Gespräch in der Zahlstelle oder einem Gespräch per Video wählen. Anschließend wählt der Kunde einen Tag, eine Uhrzeit und den Zweck der Verabredung. Zur Bestätigung des Termins gibt er einige personenbezogene Daten an. Daraufhin erhält er einen Link, mit dem er sich zum Gesprächstermin einloggen kann. Zu Beginn des Videogesprächs wird der Sachbearbeiter die Identität des Kunden überprüfen.
Zugangsverwaltung und Nutzung
Im Hinblick auf eine sichere Verbindung zwischen dem Nutzer und dem Sachbearbeiter verwenden wir Microsoft Teams. Der Kunde kann als Gast am Videotermin teilnehmen. Er muss daher keinen Account erstellen oder sich einloggen.
Um den Videoschalter nutzen zu können, benötigen Sie Folgendes:
- Ein Tablet oder Smartphone mit der Teams-Anwendung oder einen Computer mit einem Webbrowser
- Eine (eingebaute) Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
- Eine gute Internetverbindung
- Den Link für den Videotermin, der in der Terminbestätigung angegeben wird
- Einen ruhigen Raum, in dem die Privatsphäre ausreichend gewährleistet ist
- Alle für das Vorstellungsgespräch erforderlichen Unterlagen
Zu Beginn des Videointerviews wird Ihre Identität verifiziert. Während des Termins muss Ihre Kamera aktiviert sein, damit wir Sie identifizieren können. Sie haben keine Kamera oder wollen sie nicht anbringen? In diesem Fall muss unser Mitatbeiter das Gespräch beenden.
Es ist verboten, das Gespräch aufzuzeichnen, sei es auf Ton oder Video. Wenn Bilder, Tonaufnahmen oder Videoausschnitte des Gesprächs verbreitet werden, machen Sie sich strafbar. Das Gleiche gilt für den Fall eines Angriffes.
Der Sozialversicherte trägt die Verantwortung dafür, sich pünktlich und spätestens zum vereinbarten Termin am Videoschalter anzumelden. Wenn der Kunde sich 10 Minuten nach Terminbeginn noch nicht gemeldet hat, betrachtet die HfA den Termin als abgesagt, mit folgender Begründung: ‘Nichterscheinen des Kunden’. Die HfA verpflichtet sich dazu, innerhalb von 10 Minuten nach Terminbeginn zum Termin anwesend zu sein. Bei einem technischen Problem wird die HfA Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um den Termin zu verlegen.
Das Gespräch findet in der Amtssprache Ihres Wohnsitzes statt, nicht in der von Ihnen gewählten Sprache (Französisch/Niederländisch/Deutsch).
Rechtliche Grundlage
Die gesetzlichen Verpflichtungen
- Königlicher Erlass vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit
- Ministerieller Erlass vom 26. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit
- Charta der Sozialversicherten (Gesetz vom 11. April 1995)
- Königlicher Erlass vom 30. März 2020 und 02. April 2020 zur Abänderung der Verfahren im Rahmen der Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus COVID-19
- Gesetz vom 08. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens
- Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge
- Gesetz vom 30. Juni 1994 über den Schutz der Privatsphäre vor Abhören, Kenntnisnahme und Aufzeichnung privater Mitteilungen und Telefongespräche.
- Gesetz vom 08. August 1983 über die Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen
- Königlicher Erlass vom 04. Februar 1997 zur Organisation der Mitteilung von personenbezogenen Sozialdaten zwischen den Einrichtungen für soziale Sicherheit
- Königlicher Erlass vom 12. August 1993 zur Gestaltung der Informationssicherheit in den Einrichtungen für soziale Sicherheit
Die Empfehlungen
- 8/2012 vom 02. Mai 2012 der Datenschutzkommission über die Kontrolle der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber
Bearbeitung und Schutz personenbezogener Daten
Die HfA stellt den Schutz personenbezogener Daten an erste Stelle und wendet Prozesse an, um die Kundendaten vor Verlust, Diebstahl, Fälschung, Missbrauch und Vernichtung zu schützen.
Durch Nutzung des Videoschalters stimmt der Kunde der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Alle von uns erhobenen Daten werden gemäß den auf den Datenschutz anwendbaren belgischen und europäischen Rechtsvorschriften verarbeitet, und zwar der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), der Richtlinie 2002/58/EG, abgeändert durch die Richtlinie 2009/136/EG und dem Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, abgeändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2012.
Hier finden Sie unsere vollständige Datenschutzerklärung.