Kunstarbeiter mit den Vorteil Fixierung des Betrags

Sie sind Kunstarbeiter und genossen den Vorteil für die Fixierung des Betrags Ihrer Zulagen am 30.09.2022?

Ab dem 1. Oktober 2022 ändern sich die Vorschriften. Kunstarbeiter können einen Antrag auf „Kunstarbeitsgeld“ stellen. Sie genießen nicht den Vorteil für die Fixierung des Betrags Ihrer Zulagen, haben aber bereits ein Formular C1-Künstler eingereicht? In diesem Fall lesen Sie bitte diese Seite.

Sie genossen den Vorteil für die Fixierung der Beträge am 30.09.2022? Was ändert sich am 1. Oktober 2022?

  • Die Mindest- und Höchstbeträge steigen, entsprechen aber immer noch de begrenszte Enthlohnung. Das Kunstarbeitsgeld ist nicht degressiv, verringert sich also nicht im Laufe der Zeit (außer bei einer Änderung der Familiensituation).
  • Sie müssen Ihre Nebentätigkeiten angeben.
  • Sie müssen als arbeitssuchend bei der regionalen Arbeitsvermittlung registriert sein.
  • Sie profitieren 36 Monate lang von den neuen Regeln (erneuerbar).

Möchten Sie von den neuen Regeln profitieren? Was müssen Sie tun?

Nichts.

Sie haben ein Informationsschreiben erhalten, in dem die Auswirkungen dieser neuen Regelung auf Ihre Zulagen erläutert werden.

Um Ihre Zulagen zu erhalten, müssen Sie jeden Monat eine elektronische Kontrollkarte eC3 ausfüllen. Melden Sie sich dazu auf dem Portal der Sozialen Sicherheit an. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine elektronische Kontrollkarte auszufüllen, können Sie die Kontrollkarte in Papierform wählen.

Wenn Sie nach Leistung oder gemäß Artikel 1bis entlohnt werden, müssen Sie zusätzlich ein Formular C3-Künstler zu Ihrer Kontrollkarte hinzufügen.

Möchten Sie auf diese neuen Sonderregeln verzichten? Was müssen Sie tun?

Fordern Sie einen Verzicht an

  • Reichen Sie das Formular C195.1-Verzicht bei Ihrer HfA-Zahlstelle ein,
  • Das Formular muss vor dem Datum Ihres Verzichts beim LFA eingehen. Das Formular muss demnach vorab versendet werden.

Achtung: Wenn Sie auf die neue Regelung verzichten, beginnen Sie eine Karenzzeit (mindestens 2 und höchstens 3 Jahre), während der Sie kein Kunstarbeitsgeld beantragen können.

 

Was bedeutet das?

  • Sie genießen nicht mehr den Vorteil für die Festsetzung des Betrags Ihrer Zulagen.
  • Ihre Zulagen werden daher im Laufe der Zeit abnehmen.

Neuen Leistungsantrag stellen (obligatorisch, wenn Sie weiterhin Arbeitslosengeld beziehen möchten!)

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer HfA-Zahlstelle auf
  • In diesem Fall gilt für Sie die normale Regelung