Wie has Anspruch auf eine Aufsichtsunterstützung als Tagesmütter?

  • Sie arbeiten weder als Arbeitnehmer noch als Selbständiger.
  • Sie betreuen Kinder in einem familiären Umfeld.
  • Sie sind einem anerkannten Dienst für Tagesmütter angeschlossen.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Aufsichtsunterstützung?

Sie haben Anspruch auf eine Aufsichtsunterstützung, wenn die angemeldeten Kinder ohne Ihren Willen abwesend sind.

Wie können Sie die Aufsichtsunterstützung beantragen?

Ihr erster Antrag

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Aufsichtsunterstützung stellen, müssen Sie uns so bald wie möglich das ausgefüllte Formular C220A zusenden.

Bitte beachten: Sie müssen das Formular C220A im Prinzip nur einmal einreichen.

Wann sollten Sie ein neues Formular einreichen?

  • Wenn Sie seit zwölf Monaten keine Aufsichtsunterstützung mehr beantragt haben.
  • Wenn Sie umziehen oder sich Ihre Kontonummer ändert.
  • Wenn Sie Ihre Zahlstelle wechseln (HVW, ABVV, ACV, ACLVB).
  • Im Falle einer Änderung anderer Tätigkeiten oder Ihres Einkommens.

Monatlich

Gab es Kinder, die abwesend waren? Dann erhalten Sie vom Dienst für Tagesmütter, dem Sie angeschlossen sind, ein Formular C220B. Sie füllen es selbst aus und geben es so schnell wie möglich bei Ihrer HVW-Geschäftsstelle ab.

 

Ist Ihr Partner arbeitslos?

Ihr Partner erhält eine Unterstützung als Familienoberhaupt, wenn Sie:

  • kein oder ein geringes berufliches Einkommen beziehen
  • kein oder ein geringes Ersatzeinkommen (Krankenentschädigung, Entschädigung wegen Arbeitsunfalls, Aufsichtsunterstützung usw.) beziehen

Ihr Einkommen als Tagesmutter zählt nicht als Berufseinkommen. Ihr Partner kann als Familienoberhaupt eine Unterstützung erhalten, solange Sie nur ein Einkommen als Tagesmutter beziehen.

Beziehen Sie zum Beispiel diese Aufsichtsunterstützung? Dann zählt diese Aufsichtsunterstützung zum Ersatzeinkommen. Sie können auf dem Formular C220B ankreuzen, dass Ihre Aufsichtsunterstützung begrenzt werden soll. Auf diese Weise kann Ihr Partner weiterhin Unterstützung als Familienoberhaupt erhalten.

Bitte beachten: Diese Einschränkung ist nur beim Bezug von Aufsichtsunterstützung möglich, nicht aber bei Krankenentschädigung, Entschädigung wegen Arbeitsunfalls usw.

Sie beenden Ihre Tätigkeit als Tagesmutter. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?

Sind Sie seit mehr als 15 Jahren als Tagesmutter tätig?
Dann haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Tagesmutter aufgeben.

Sind Sie seit weniger als 15 Jahren als Tagesmutter tätig und haben Sie zuvor als Arbeitnehmer(in) gearbeitet?
Was sollten Sie dann tun?

1. Nachweis, dass Sie genügend Tage als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Tagen gearbeitet haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des LfA.

Haben Sie mindestens sechs Monate lang als Tagesmutter gearbeitet? Der Zeitraum verlängert sich um die Zeit, die Sie als Tagesmutter gearbeitet haben, und beträgt maximal 15 Jahre.

 

2. Melden Sie sich bei dem Amt für Arbeitsbeschaffung Ihrer Region als arbeitssuchend:

  • bei VDAB in Flandern
  • bei Actiris in der Region Brüssel
  • bei Forem in der Wallonie
  • beim ADG im deutschsprachigen Gebiet

 

3. Beantragen Sie eine Unterstützung. Sie benötigen dafür folgende Formulare:

  • das Formular C1
  • das Formular C4 Ihrer letzten Tätigkeit von mindestens vier Wochen als Arbeitnehmer
  • Bescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers; darin wird bestätigt, dass er Sie nicht wieder einstellen kann
  • Bescheinigung über die Beendigung Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter

Sind Sie seit weniger als 15 Jahren als Tagesmutter tätig und haben Sie zuvor Arbeitslosenunterstützung bezogen?
Dann haben Sie möglicherweise wieder Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Lesen Sie dazu den Text „Sie sind nach einer Unterbrechung wieder arbeitslos“.