Ende der Degressivität Ihres Arbeitslosengeldes

Bedingt durch die Coronavirus-Krise hat die Regierung beschlossen, die Degressivität des Vollarbeitslosengeldes vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2021 einzufrieren.

Ab dem 1. Oktober 2021, ist diese Frist beendet und die Degressivität wird erneut eingeführt. Das bedeutet, dass sich die Höhe Ihres Zuschusses nach einer bestimmten Zeit verringern kann.


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 Ende der Degressivität Ihres Arbeitslosengeldes