Zeitweilige Arbeitslosigkeit: Kürzung der Leistungen ab Januar

Sie sind zeitweilig arbeitslos? Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Prozentsatz Ihres zeitweiligen Arbeitslosengeldes von 65 % auf 60 %, außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt, wo er bei 65 % verbleibt.

Ein Zuschlag von 5 Euro

Um diese Kürzung auszugleichen, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Zuschlag von 5 Euro pro Tag, der durch ein zeitweiliges Arbeitslosengeld abgedeckt ist, es sei denn, es existiert ein Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen, der einen Prozentsatz Ihres Gehalts garantiert, der Ihnen bereits einen Zuschlag von mindestens diesem 5-Euro-Zuschlag ermöglicht.

Dies gilt für alle Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit, mit Ausnahme der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt.

Ab wann haben Sie Anspruch auf die zusätzlichen 5 Euro?

  • Wenn Ihr monatliches Bruttogehalt weniger als 4000 Euro beträgt, haben Sie ab dem ersten Tag, der durch Ihr zeitweiliges Arbeitslosengeld abgedeckt ist, Anspruch auf diesen Zuschlag;
  • Wenn Ihr monatliches Bruttogehalt mehr als 4000 Euro beträgt, haben Sie ab dem 27. Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit innerhalb desselben Kalenderjahres bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf diesen Zuschlag. Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt werden bei der Zählung der Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt. 

Gut zu wissen

Der Zuschlag ist an den am 1. Januar 2024 geltenden Leitindex gebunden. Sobald der Leitindex überschritten wird, wird der Zuschlag von 5 Euro indexiert.

Weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LfA oder auf der Website des belgischen Unternehmensverbands (Fédération des Entreprises de Belgique).