Vorübergehend arbeitslos: Reichen Sie Ihr C1-Formular ein Waren Sie zwischen März 2020 und heute aufgrund von Corona vorübergehend arbeitslos? Und Sie haben noch kein C1-Formular eingereicht ? Damit wir Sie ab Januar 2023 weiter bezahlen können, benötigen wir dieses ausgefüllte und unterschriebene