Beihilfe „Mangelberuf“
Waren Sie langzeitarbeitslos? Und Sie sind ab dem 01.09.2022 in einem Mangelberuf beschäftigt? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in diesem Fall für maximal drei Monate eine Beihilfe.
Wer erhält diese Beihilfe?
Um die Beihilfe zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen in den 15 Monaten vor Ihrer Beschäftigung mindestens 312 Beihilfen bezogen haben.
- Sie sind ab dem 01.09.2022 in einem Mangelberuf beschäftigt.
- Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mindestens drei Monaten ohne Unterbrechung.
- Sie haben in den letzten sechs Monaten nicht für dieses Unternehmen gearbeitet.
Wie lange wird diese Beihilfe gewährt?
Die Beihilfe wird für maximal drei Monate gewährt und kann nur einmal gewährt werden, sofern der Arbeitsvertrag noch besteht.
Wie hoch ist diese Beihilfe?
- Wenn Sie in den letzten 15 Monaten Eingliederungsbeihilfen bezogen haben, erhalten Sie denselben Betrag wie die Eingliederungsbeihilfe.
- Wenn Sie in den letzten 15 Monaten Vollarbeitslosengeld bezogen haben, erhalten Sie denselben Betrag wie den Arbeitslosengeldbetrag.
Diese Beihilfe unterliegt einem Berufssteuervorabzug von 10,09 %.
Wie beantragt man diese Zulage?
Sobald Sie in einem Mangelberuf beschäftigt sind, reichen Sie die folgenden Dokumente direkt bei Ihrem HfA-Büro ein:
- das Formular C250;
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags;
- das Formular C1, wenn sich Ihre Situation geändert hat.
Ihre vollständigen Unterlagen müssen spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat des Inkrafttretens des Arbeitsvertrages beim LfA eingehen.
Ihre Situation ändert sich im Laufe Ihres Vertrags (Umzug, Ende der rentenberechtigten Beschäftigung, Änderung der Familiensituation usw.)? Geben Sie dies auf dem Formular C250.1 an und reichen Sie das Formular C1 bei Ihrer Zahlstelle ein.
Die Liste der Mangelberufe finden Sie auf der Website Ihrer regionalen Arbeitsverwaltung (Forem, Actiris, VDAB, ADG).
Am Ende jedes Monats reichen Sie die folgenden Dokumente bei Ihrem HfA-Büro ein:
- das Dokument C250.1