Schutz von personenbezogenen Daten

Im Rahmen ihrer (gesetzlichen) Aufgaben erhebt und verwendet die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA) personenbezogene Daten und ist für deren Verarbeitung im Rahmen ihrer Dienstleistungen verantwortlich.

Der Schutz dieser Daten ist der HfA sehr wichtig. Aus diesem Grund verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen wie der Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 (DSGVO).

Welche Aufgaben hat die HfA?

Die HfA:

  • begleitet Sozialversicherte, die Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen beziehen möchten, bei der Zusammenstellung ihres Antrags auf Arbeitslosengeld und ihrer Verwaltungsunterlagen;
  • informiert den Sozialversicherten über seine Rechte und Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Eintragung als Arbeitssuchender und die Fristen, innerhalb derer bestimmte Formvorschriften zu erfüllen sind;
  • sorgt für die Auszahlung von Arbeitslosengeld oder ähnlichen Leistungen an den Sozialversicherten.

Diese Aufgaben werden in der Gesetzgebung zur Regelung der Arbeitslosigkeit ausführlich beschrieben.

Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer – DPO)

Gemäß der DSGVO hat die HfA mit Sitz in der Rue de Brabant 62, 1210 Brüssel, ZDU-Nr. 0206.732.536, einen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) ernannt.

Sie können den DPO erreichen:

  • über dieses Kontaktformular
  • per Post an die folgende Adresse:

HfA

Abteilung Informationssicherheit (Data Protection Officer)

Rue de Brabant 62 - 1210 Brüssel

Formular Datenschutzgrundverordnung

Meine persönlichen Daten

Meine persönlichen Daten
Tragen Sie hier Ihre Nationalregisternummer ein. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte geben Sie nur die Zahlen ohne Leerzeichen oder andere Satzzeichen ein.

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Häufig gestellte Fragen

Warum werden Ihre Daten verarbeitet?

Die HfA verarbeitet nur solche personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben als öffentlicher Dienst erforderlich sind. Diese werden in der Gesetzgebung zur Regelung der Arbeitslosigkeit ausführlich beschrieben.

Die HfA kann die im Rahmen ihrer Aufgaben erhaltenen personenbezogenen Daten mit ihren Dienstleistern und Partnern, mit anderen Mitgliedern der föderalen öffentlichen Dienste und mit öffentlichen Programmierungsdiensten (den FÖD und FÖP) austauschen, und zwar in dem strikten Rahmen der Informationen, die sie im Rahmen ihrer Aufgaben benötigen. Personenbezogene Daten werden auch mit der Steuerverwaltung und den Sozialversicherungsträgern ausgetauscht, um deren Aufgaben zu erfüllen.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten?

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet die HfA Daten gemäß Artikel 6.1 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO.

Dabei stützt sie sich unter anderem auf die folgenden spezifischen Gesetze und deren Ausführungserlasse:

  • den königlichen Erlass zur Regelung der Arbeitslosigkeit vom 25. November 1991
  • den ministeriellen Erlass mit den Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Arbeitslosigkeit vom 26. November 1991

Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeitet die HfA unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Identifikationsdaten (z. B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer usw.);
  • Haushaltszusammensetzung;
  • Kontaktdaten (z. B. die Adresse usw.);
  • Bankdaten (z. B. Kontonummer usw.);
  • Daten, die für die Bestimmung von Ansprüchen in Anwendung der Vorschriften relevant sind.

Welche Informationsquellen haben wir?

Ihre Daten stammen hauptsächlich:

  • von Ihnen selbst, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person;
  • von anderen Zahlstellen;
  • vom LfA;
  • von anderen öffentlichen Einrichtungen der sozialen Sicherheit (über das Netzwerk der Zentralen Datenbank für soziale Sicherheit).

Von wem werden Ihre Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden von befugtem Personal verarbeitet, das satzungsgemäß oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Mitarbeiter der HfA, die Zugang zu Informationen haben, mit denen Personen identifiziert werden können, sind verpflichtet, diese Informationen gemäß den Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten zu schützen. Insbesondere ist es den Mitarbeitern verboten, diese Informationen für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Darüber hinaus werden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

An wen können Ihre Daten weitergegeben werden?

Die LfA kann Ihre personenbezogenen Daten weitergeben:

  • an Sie selbst und/oder Ihre gesetzlichen Vertreter (ggf. einschließlich Ihres vorläufigen Verwalters) und/oder Ihren Repräsentanten (Berufsberater, Anwalt, Mediator usw.).
  • an andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit (Partner), darunter:
    • an andere Zahlstellen (Gewerkschaften)
    • an das Landesamt für soziale Sicherheit, das Landesinstitut für Sozialversicherungen für Selbstständige
    • an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung
    • an das Landesamt für Jahresurlaub
    • an die Krankenkassen
  • an andere (öffentliche) Institutionen, wenn sie diese Daten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, darunter:
    • Sigedis (Rentenkonto)
    • der FÖD Finanzen
  • an die ÖSHZ und regionale Einrichtungen, darunter:
    • der VDAB
    • Forem
    • Actiris
    • ADG
  • an Organisationen, die über eine vorherige Genehmigung des Ausschusses für Informationssicherheit verfügen.

Wer sind unsere Auftragsverarbeiter?

Die HfA selbst verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben. Auftragsverarbeiter, die in diesem Zusammenhang mit ihr zusammenarbeiten, unterliegen denselben Verpflichtungen wie der für die Verarbeitung Verantwortliche.

Können Ihre Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden?

Die HfA tut dies in der Regel nicht. Sie kann jedoch eventuell Ihre personenbezogenen Daten an Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weitergeben, jedoch nur insoweit, als dies zur Erfüllung supranationaler oder internationaler Normen erforderlich ist, die für die belgischen Behörden gelten.

Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es zur Erreichung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Zeiten der Arbeitslosigkeit wirken sich auf andere soziale Rechte und insbesondere auf Ihre Rente aus. Aus diesem Grund ist die HfA als authentische Quelle dieser Daten verpflichtet, sie so lange aufzubewahren, wie sie für die Sicherung Ihrer sozialen Rechte nützlich sind, oft bis nach Ihrer Pensionierung.

Welche Rechte haben Sie?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO 5 Artikel 12 bis 23 der Datenschutzgrundverordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016) haben Sie das Recht, eine Bestätigung zu erhalten, dass Ihre Daten von der HfA verarbeitet werden, und das Recht, auf diese Daten zuzugreifen. Dazu können Sie einen schriftlichen, datierten und unterschriebenen Antrag an unseren Datenschutzbeauftragten richten und eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises beifügen (siehe oben genannte Kontaktdaten).

Sofern Ihre Rechte nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Verpflichtungen, denen die HfA unterliegt, und zum öffentlichen Interesse stehen, haben Sie auch das Recht, in Bezug auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • die Berichtigung aller unrichtigen oder unvollständigen Daten zu verlangen;
  • die Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
  • sich der Verarbeitung von Daten zu widersetzen;
  • digitales Vergessen zu verlangen (Recht auf Löschung);
  • die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Bei Unstimmigkeiten haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Datenschutzbehörde über https://autoriteprotectiondonnees.be/citoyen zu kontaktieren.

Können Sie Ihre Zustimmung widerrufen?

Die HfA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Notwendigkeit, ihre gesetzlichen Verpflichtungen und öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, und benötigt dazu nicht Ihre Zustimmung.  Sie können sie daher nicht widerrufen.

Unterliegen Sie einer automatisierten Entscheidung, einschließlich Profiling?

Sie sind nicht Gegenstand automatisierter Entscheidungen. Die HfA macht Gebrauch von Datamining- und Datamatching-Mechanismen. Dazu werden Daten aus Datenbanken zur Erkennung und Vorauswahl verwendet. Erst nach einer eingehenden Untersuchung durch einen Beamten der HfA wird eventuell eine begründete Entscheidung getroffen.