Waren Sie langzeitarbeitslos? Und Sie sind ab dem 01.09.2022 in einem Mangelberuf beschäftigt? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in diesem Fall für maximal drei Monate eine Beihilfe.
Waren Sie langzeitarbeitslos? Und Sie sind ab dem 01.09.2022 in einer anderen Region beschäftigt? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie für maximal drei Monate eine Beihilfe.