Ihre Online-Kontrollkarte
Sind Sie arbeitslos? Und sind Sie als Arbeitsuchender registriert? In diesem Fall können Sie Ihre blaue C3-Kontrollkarte online ausfüllen und einreichen.
Sie sind zeitweilig arbeitslos? Sie müssen Ihre C3.2-Kontrollkarte online ausfüllen und einreichen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Papierkontrollkarte endgültig abgeschafft, mit Ausnahme von beschützten Werkstätten, sozialen Werkstätten und Betrieben für angepasste Arbeit.
Ihre elektronische Kontrollkarte (eC3 oder eC3.2) zeigt uns für jeden Monat an:
- Ihre Arbeitstage
- Ihre Krankheitstage
- Ihre Urlaubstage
- andere Tage, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten
Warum eine Online-Karte?
- Sie können Ihre Karte einfach und schnell ausfüllen und einreichen.
- Ihr Arbeitslosengeld wird schneller berechnet und gezahlt.
- Ihre Karte ist immer und überall verfügbar.
- Ihnen entstehen keine Kosten mehr für den Versand Ihrer Karte.
Sie sind nicht voll oder zeitweilig arbeitslos und beantragen trotzdem Arbeitslosengeld?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, das richtige Formular auszufüllen.
Wie füllt man die elektronische Kontrollkarte aus?
- Besuchen Sie die Website der Sozialen Sicherheit (eC3 oder eC3.2) oder laden Sie folgende App herunter:
- die Anwendung eC3 für Vollarbeitslosigkeit;
- die Anwendung eC3.2 für zeitweilige Arbeitslosigkeit.
- Loggen Sie sich ein:
- mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser über Ihren Computer
- mit itsme auf Ihren Smartphone
Achtung! Sobald Sie sich einloggen, entscheiden Sie endgültig sich für die Nutzung der elektronischen Karte. Sie können also nicht mehr die Karte in Papierform verwenden.
Sie möchten nach einer bestimmten Zeit wieder die Karte in Papierform verwenden (nur bei Vollarbeitslosigkeit möglich)?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, Ihren Antrag beim LfA einzureichen.
- Füllen Sie Ihre Karte aus
Geben Sie alle anderen Tage an, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Zum Beispiel Arbeitstage, Krankheitstage oder Urlaubstage.
Achtung! Haben Sie den ganzen Monat gearbeitet? In diesem Fall füllen Sie Ihre Kontrollkarte aus, müssen sie aber nicht einreichen. Sie müssen nur dann eine Kontrollkarte einreichen, wenn Sie einen halben Tag oder mehr arbeitslos waren. - Bestätigen Sie, dass alle Ihre Angaben korrekt sind.
- Übermitteln Sie die eC3 oder eC3.2 nach dem Ende des Monats.
- Möchten Sie ein Dokument an die Karte anhängen?
Zum Beispiel eine Bescheinigung über die Anwesenheit in einer Bildungseinrichtung.- Geben Sie auf dem Dokument deutlich Ihren Namen und Ihre Nationalregisternummer an. Diese Nummer finden Sie auf der Rückseite Ihres Personalausweises.
- Bringen Sie das Dokument in einem Umschlag verpackt, in Ihre HfA-Zahlstelle.
- Vermerken Sie „Siehe elektronische Kontrollkarte“ auf dem Umschlag.
- Geben Sie auf dem Dokument deutlich Ihren Namen und Ihre Nationalregisternummer an. Diese Nummer finden Sie auf der Rückseite Ihres Personalausweises.
Sie möchten weitere Informationen?
Informationen über die eC3 (Vollarbeitslosigkeit)
- Informieren Sie sich auf der Website der sozialen Sicherheit.
- Lesen Sie die Gebrauchsanleitung
- Lesen Sie unser Faltblatt
- Haben Sie eine Frage zu Ihrer Akte oder zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte? Dann wenden Sie sich an Ihre HfA-Geschäftsstelle.
- Haben Sie ein Problem bei der Authentifizierung oder beim Zugriff auf die App? Dann wenden Sie sich an die Soziale Sicherheit.
Informationen über die eC3.2 (zeitweilige Arbeitslosigkeit)
- Informieren Sie sich auf der Website der sozialen Sicherheit.
- Lesen Sie die Gebrauchsanleitung
- Lesen Sie unser Faltblatt
- Haben Sie eine Frage zu Ihrer Akte oder zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte? Dann wenden Sie sich an Ihre HfA-Geschäftsstelle.
- Haben Sie ein Problem bei der Authentifizierung oder beim Zugriff auf die App? Dann wenden Sie sich an die Soziale Sicherheit.
Informationen über die eID
Werfen Sie einen Blick auf https://eid.belgium.be/de.