Urlaub während der Arbeitslosigkeit

Sind Sie vollarbeitslos? Und wissen Sie nicht, ob Sie Anspruch auf Urlaubstage haben? Lesen Sie hier alle diesbezüglichen Informationen.

Haben Sie als Vollarbeitsloser Anspruch auf Urlaub?

Als Vollarbeitsloser haben Sie Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr. Beachten Sie, dass Samstage als Urlaubstage zählen.

Bekommen Sie Urlaubsgeld?

  • Sie bekommen Urlaubsgeld für einige oder für alle 24 Urlaubstage. Das hängt davon ab, wie viele Tage Sie im vorigen Jahr gearbeitet haben. Sie müssen zuerst die bezahlten Urlaubstage in Anspruch nehmen.
  • Danach können Sie unbezahlte Urlaubstage nehmen . Für die unbezahlten Urlaubstage erhalten Sie als Vollarbeitsloser Arbeitslosengeld.

Bitte beachten: Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihre Urlaubstage voriges Jahr ausbezahlt? Dann bezahlt die HfA diese Tage in diesem Jahr nicht erneut.

Beispielsweise:

  • Ihr Vertrag endete voriges Jahr. Sie hatten noch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen diesen Urlaub ausbezahlt.
  • Sie haben bezahlten Urlaub zwischen zwei Arbeitsperioden in Anspruch genommen.

Wann können Sie Ihren Urlaub in Anspruch nehmen?

Sie können zu jedem Zeitpunkt Urlaub nehmen. Sie können Ihren Urlaub über einen oder mehrere Zeiträume hinweg, nehmen. Beachten Sie, dass Sonntage nicht als Urlaubstage gelten.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie im LfA-Infoblatt T89.

Wie nehmen Sie Urlaub?

Möchten Sie einen Tag Urlaub nehmen?

Dann schreiben Sie an diesem Tag den Buchstaben V auf Ihre Kontrollkarte.

 

Möchten Sie von Montag bis Freitag Urlaub nehmen?

Dann zählt der Samstag ebenfalls als Urlaubstag. Auch wenn Sie für diesen Samstag kein V eingegeben haben.

Es gibt eine Ausnahme. Nehmen wir an: Sie haben alle 24 Urlaubstage in Anspruch genommen. Und der letzte Tag war ein Freitag. Dann zählt der Samstag nicht als Urlaubstag. Für diesen Samstag bekommen Sie eine Unterstützung.

 

Haben Sie am Jahresende noch bezahlte Urlaubstage übrig?

Dann ziehen wir diese Tage von Ihrer Unterstützung im Dezember ab.